Alle Welt spricht über einen möglichen BREXIT und währenddessen muss sich unser Bundesverfassungsgericht mit der Frage
beschäftigen, ob Mario Draghi das EZB-Mandat verletzt hat.
Es geht um die Aussage von EZB-Präsident Mario Draghi 2012, als er folgendes sagte: "Whatever it takes".
Die EZB hatte vor im Notfall Staatsanleihen in unbegrenzten Ausmaß aufzukaufen und dadurch kriselnde Staaten vor dem Bankrott zu bewahren. Das sogenannte OMT-Programm (Outright Monetary Transactions) kam nie zum Einsatz. Doch wenn doch, hätte die EZB damit ihre Befugnisse überschritten und sogar maßgeblich rechtswidrig Staatsfinanzierung betrieben?
Ein Fakt, welcher ihr explizit untersagt wurde.
Stellt sich Karlsruhe gegen den EuGH und die EZB, dann kann das Bundesverfassungsgericht der EZB zwar nichts verbieten, aber sehr wohl die deutsche Bundesbank zum Stop deren Unterstützung bewegen.
Deutschland, als größter Anteilseigner der EZB und größter Geldgeber etwaiger Rettungsprogramme, würde dann wegfallen. Die Konsequenzen wären vermutlich fatal. Deshalb werfen wir im Video und im Rahmen der vollständigen Analyse auf unserer Website einen Blick auf den Dax und das Währungspaar EUR/USD.
Ich wünsche einen erfolgreichen Start in den neuen Handelstag!
Peter Seidel
Offenlegung möglicher Interessenkonflikte nach §34b WpHG:
Der Autor ist oder kann, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Analyse, in den besprochenen Wertpapieren bzw. Basiswerten investiert sein.
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