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Staatsanwaltschaft weist Middelhoffs Einwände gegen Haft zurück

Veröffentlicht am 04.05.2016, 16:01
Aktualisiert 04.05.2016, 17:31
Der wegen Untreue und Steuerhinterziehung verurteilte frühere Arcandor-Manager Thomas Middelhoff muss seine dreijährige Haftstrafe wohl antreten. Die Einwände des 62-Jährigen gegen das rechtskräftige Urteil wurden geprüft und zurückgewiesen. (Photo Rolf Vennenbernd. dpa)

Der wegen Untreue und Steuerhinterziehung verurteilte frühere Arcandor-Manager Thomas Middelhoff muss seine dreijährige Haftstrafe wohl antreten. Die Einwände des 62-Jährigen gegen das rechtskräftige Urteil wurden geprüft und zurückgewiesen. (Photo Rolf Vennenbernd. dpa)

Der wegen Untreue und Steuerhinterziehung verurteilte frühere Arcandor-Manager Thomas Middelhoff muss seine dreijährige Haftstrafe wohl antreten. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Bochum sagte am Mittwoch, die Einwände des 62-Jährigen gegen das rechtskräftige Urteil seien geprüft und zurückgewiesen worden. Middelhoffs Verteidiger hatten argumentiert, ihr Mandant sei wegen einer während seiner Untersuchungshaft verschlimmerten Autoimmunkrankheit nicht haftfähig.

Wann der einstige Spitzenmanager des Karstadt-Mutterkonzerns in Haft muss, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft nicht. Informationen der Zeitung "Bild am Sonntag" soll Middelhoff seine Strafe schon an diesem Freitag in der JVA Bielefeld antreten. Erst seit Anfang der Woche ist er als Hilfskraft in einer Bielefelder Sozialeinrichtung für Behinderte beschäftigt.

Das Essener Landgericht hatte Middelhoff im November 2014 wegen Untreue und Steuerhinterziehung verurteilt und noch im Verhandlungssaal einen Haftbefehl gegen ihn verkündet. Nach Überzeugung der Justiz hatte er als Vorstandsvorsitzender der KarstadtQuelle AG, die 2007 in Arcandor AG umbenannt wurde, privat veranlasste Reisekosten von über 300.000 Euro aus der Unternehmenskasse bezahlt. Nach mehr als fünf Monaten Untersuchungshaft kam er Ende April 2015 gegen eine Kaution in Höhe von 895.000 Euro frei.

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