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DGAP-News: CS Euroreal - Fachanwalt Dr. Stoll: Anlegergemeinschaft für Anleger beitreten / Fachanwalt bietet Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal (deutsch)

Veröffentlicht am 29.05.2012, 17:22
CS Euroreal - Fachanwalt Dr. Stoll: Anlegergemeinschaft für Anleger beitreten / Fachanwalt bietet Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal

DGAP-News: Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH /

Schlagwort(e): Rechtssache/Fonds

CS Euroreal - Fachanwalt Dr. Stoll: Anlegergemeinschaft für Anleger

beitreten / Fachanwalt bietet Interessengemeinschaft für Anleger des

CS Euroreal

29.05.2012 / 17:21

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Kaum eine Woche ist es her, da mussten die Anleger des CS Euroreal

erfahren, dass die Wiedereröffnung auf Probe gescheitert ist und der offene

Immobilienfonds ausgelöst wird. Während der jetzt erforderlichen Abwicklung

werden die Immobilien des CS Euroreal veräußert. Die Veräußerungserlöse

werden halbjährlich an die Anleger ausgezahlt. Die Höhe der Auszahlungen

bemisst sich daran, wie viele und wie erfolgreich das Management des CS

Euroreal die Fondsimmobilien veräußern kann.

Bereits am 07.05.2012 war der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest

ebenfalls nach einem durch die Anleger bestimmten Probehandelstag endgültig

aufgelöst worden. Daher werden jetzt 2 Branchengiganten abgewickelt.

Zusammengefasst repräsentieren der CS Euroreal und der SEB Immoinvest ein

Immobilienvermögen von über 12 Mrd. Euro.

Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen

Es kommen oft verschiedenste Ansprüche der Anleger des CS Euroreal in

Frage:

1. Schadensersatz wegen Falschberatung gegen die beratende Bank oder

sonstige Berater.

2. Schadensersatz wegen Prospektfehlern und aufgrund des

Investmentgesetzes.

Bei einer Falschberatung macht eine Interessengemeinschaft wenig Sinn, weil

hier vom Gericht der Einzelfall überprüft werden muss. Selbst wenn

gemeinsame Prozesse geführt werden, können die Gerichte die einzelnen

Prozesse abtrennen, so dass schlussendlich doch jeder Anleger einzeln

klagen muss. Jedoch gibt es in den meisten Fällen gute Aussichten auf

Erfolg.

Ganz anders sieht dies jedoch bei Prospektfehlern aus. Hier ist es sehr

sinnvoll, möglichst viele Anleger zu bündeln. So kann ein Musterverfahren

nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen

Streitigkeiten geführt werden, welches dann Geltung hat für alle anderen

Anleger, die auch ein Verfahren führen. Eine Sammelklage wie in den USA

gibt es in Deutschland aber nicht. Möglicherweise kann aufgrund der

Bündelung der Anleger auch ein Stillhalteabkommen mit dem zum

Schadensersatz Verpflichteten geschlossen werden, so dass zunächst nur

wenige Anleger klagen müssen. Außerdem haben viele Anleger gegen die

Finanzlobby sicher mehr Schlagkraft als wenn einzelne Anwälte nur einzelne

Anleger vertreten. Die Kritiker solcher Gemeinschaften können dies sicher

nicht abstreiten.

Im zweiten Fall ist eine solche Gemeinschaft natürlich sehr sinnvoll, da

auch die Rechtsanwälte, die eine solche Gemeinschaft anführen, mit der

Anlage und den Problemen bestens befasst sind, im Vergleich zu Anwälten,

die nur sehr wenige Anleger vertreten. Dies sollte jedem, auch den

Kritikern, einleuchten.

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH befasst sich seit

längerer Zeit mit offenen Immobilienfonds wie CS Euroreal. Es werden

hunderte Anleger offener Immobilienfonds beraten und vertreten. Erst

Erfolge bei Klagen wurden bereits erstritten. Es konnten auch zahlreiche

Vergleiche für die Anleger geschlossen werden. Für den CS Euroreal wurde

nun eine Interessengemeinschaft gegründet.

Ein Verkauf der Anteile des CS Euroreal über die Börse ist trotz der

Auflösung des CS Euroreal weiterhin möglich. Allerdings müssen Anleger mit

Kursschwankungen und Verkaufsgebühren rechnen. Anleger, die eine

Alternative zur Abwicklung und zum Börsenverkauf suchen, sollten sich der

Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal anschließen. Die

Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem CS Euroreal und

deren speziellen Problematiken.

Auch reichte die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen bereits

Schadensersatzklagen für Anleger, die in offene Immobilienfonds

investierten, bei Gericht ein, da in nahezu allen der Kanzlei vorliegenden

Fällen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen. Vertrieben

wurde der CS Euroreal von freien Beratern und Banken wie der Postbank. In

vielen Fällen sollte die Investition in den CS Euroreal der Altersvorsorge

dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen,

dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Die Dr. Stoll &

Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits Urteile und Vergleiche

bei offenen Immobilienfonds erringen können. Anleger müssen sich aber

beeilen, weil die Verjährung droht.

Weiterlesen unter:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/cs-euroreal-der-credit-sui

sse-ist-geschlossen-anspruch-auf-schadensersatz-klage-sinnvoll

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 1

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

Ende der Finanznachricht

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29.05.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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171917 29.05.2012

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