Wien (APA-ots) - In Österreich gibt es rund 150.000 Betriebe. Etwa 90
Prozent davon haben weniger als 20 Mitarbeiter, von denen nur rund 6
Prozent betrieblich vorsorgen. Eine Verbesserung sowie
Flexibilisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen würde auch den
KMUs das Tor zur betrieblichen Altersvorsorge öffnen - und damit die
Attraktivität der zweiten Säule erhöhen.
'Der Schlüssel des Erfolges in der betrieblichen Altersvorsorge
liegt in der Schaffung von Rahmenbedingungen, die die freie
Entscheidung des Arbeitnehmers zur Vorsorge begünstigen', erklärt
Andreas Csurda, Vorstandsmitglied der BAWAG-Allianz Vorsorgekassen
AG, der Allianz Pensionskasse AG sowie Vorstandsvorsitzender der
österreichischen Plattform der betrieblichen Vorsorgekassen.
Rechtliche Rahmenbedingungen als Hürde für KMUs
Die Mitbestimmung der einzelnen Versicherten, die bei der dritten
Vorsorgesäule, der privaten Lebensversicherung, voll gegeben ist,
fehlt bei der zweiten Säule. Deren Akzeptanz und Erkennen der
Notwendigkeit sind zwar vorhanden, der Nachteil der zweiten Säule
aber ist, dass der Gesetzgeber sehr stark in die Produktgestaltung
eingreift. 'Nehmen wir ein Beispiel: Der Gesetzgeber schreibt vor,
dass Unternehmen für ihre Mitarbeiter die Prämien in konstanter Höhe
einzahlen müssen, auch in wirtschaftlich schwierigen Situationen.
Das schreckt sehr viele KMUs ab, welche ja die Konjunktur
unmittelbarer und stärker spüren als Großkonzerne', so Csurda.
Alternativen, wonach zum Beispiel Jahr für Jahr flexibel vorgesorgt
werden könnte, sieht der Gesetzgeber nicht vor. 'Ganz im Gegenteil:
Der Gesetzgeber argumentiert, dass der Einzelne wissen muss, mit
welcher Pensionshöhe er später rechnen kann. Fazit: Derzeit können
daher 9 von 10 Arbeitnehmern genau berechnen, wie hoch ihre Pension
aus der zweiten Säule künftig sein wird: Nämlich Null', erklärt
Csurda. Darüber hinaus ist es derzeit für den Einzelnen nicht
möglich, zu entscheiden, welches Produkt der zweiten Säule für ihn
das richtige ist. Der Arbeitgeber wählt zu Beginn für den 'unmündigen
Arbeitnehmer' das Produkt und die Beitragshöhe. Danach ist während
der gesamten Berufszeit ein Wechsel für den Anwartschaftsberechtigten
nicht mehr möglich. 'Daran leidet die Akzeptanz der zweiten Säule',
erklärt Csurda.
Vorbild dritte Säule: Freie Entscheidung des Einzelnen
Als Lösung schlägt Csurda vor, dass die Politik bloß entsprechende
Rahmenbedingungen gestalten müsste, zum Beispiel, welche Produkte
förderungswürdig sind, die Beitragshöhen und -grenzen und ob
beispielsweise nur Produkte mit Rentenleistungen künftig forciert und
gefördert werden sollen. Wie dann konkret das Produkt ausgestaltet
wird, ob mit Garantien oder ohne und wie hoch die Aktienquote ist,
sollte dem Markt und der strategischen Kompetenz der Produktgeber
überlassen werden, ist Csurda überzeugt. Als Vorbild dazu sollte die
dritte Säule - die private Vorsorge - dienen, die älter und besser
ausgebaut ist als die zweite und wo es jedem freigestellt ist,
welches Produkt er abschließt. Im Laufe eines Lebens ändern sich die
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, Interessenlagen und persönlichen
Bedürfnisse der Versicherten. 'Daher ist gesetzlich mehr Flexibilität
und Durchlässigkeit innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge
vorzusehen; etwa der Wechsel von einer betrieblichen
Kollektivversicherung in eine Pensionskasse oder umgekehrt', so
Csurda.
Reform zugunsten der Arbeitnehmer
Mit seinen Reformvorschlägen zur zweiten Säule positioniert sich
Csurda in erster Linie als Anwalt für die jüngere Generation zwischen
25 und 40 Jahren. Diese Menschen würden aus der ersten Säule wohl am
wenigsten an künftiger Pensionsleistung erwarten, so dass gerade für
sie eine ergänzende Altersvorsorge über die zweite Säule höchst
erforderlich sei. Europavergleiche zeigen, dass die betriebliche
Vorsorge eine immer wichtigere Rolle spielt, wie das Beispiel der
steuerlich begünstigten Gehaltsumwandlung zeigt: In Österreich mache
der Steuerfreibetrag für Direktversicherungen im Rahmen des §3 EStG
mickrige 300 Euro aus, in Deutschland liege diese Grenze bei 4.440
Euro. Gerade hier gäbe es einen großen Hebel, der den Arbeitgebern
und Arbeitnehmern mehr Gestaltungsmöglichkeit einräumen könnte: 'In
Deutschland hat der Einzelne das Recht auf Gehaltsumwandlung. Der
Arbeitgeber muss diese Wünsche dann kraft Gesetz umsetzen. Das ist
ein Modell, dass wir uns auch gut für Österreich vorstellen können',
so Csurda abschließend.
Downloads im Internet unter
http://www.unternehmen.allianz.at/presse/news
- Foto: Andreas Csurda ((C) Allianz) - Abdruck honorarfrei
- Pressemeldung als PDF
Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen
Vorbehalten.
Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Soweit wir in diesem Dokument Prognosen oder Erwartungen äußern
oder die Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen
mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden
sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher
wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen.
Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich
Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage
und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz
Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der
anschließenden Integration von Unternehmen und aus
Restrukturierungsmaßnahmen ergeben. Abweichungen können außerdem aus
dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen (zum Beispiel
durch Naturkatastrophen), der Entwicklung der Schadenskosten,
Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -
tendenzen und, insbesondere im Bankbereich, aus der Ausfallrate von
Kreditnehmern resultieren. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte
(z.B. Marktschwankungen oder Kreditausfälle) und der Wechselkurse
sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere
hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können entsprechenden Einfluss
haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit
und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die hier dargestellten
Sachverhalte können auch durch Risiken und Unsicherheiten beeinflusst
werden, die in den jeweiligen Meldungen der Allianz SE an die US
Securities and Exchange Commission beschrieben werden. Die
Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu
aktualisieren.
Keine Pflicht zur Aktualisierung
Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser
Meldung enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.
Rückfragehinweis:
Mag. Manfred Rapolter, MA
Unternehmenskommunikation
Allianz Gruppe in Österreich
Hietzinger Kai 101-105, 1130 Wien
Tel: 01/878 07 - 80690, Fax: - 40261
E-Mail: manfred.rapolter@allianz.at
Internet: http://www.allianz.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/396/aom
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INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0023 2011-10-13/09:00
Prozent davon haben weniger als 20 Mitarbeiter, von denen nur rund 6
Prozent betrieblich vorsorgen. Eine Verbesserung sowie
Flexibilisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen würde auch den
KMUs das Tor zur betrieblichen Altersvorsorge öffnen - und damit die
Attraktivität der zweiten Säule erhöhen.
'Der Schlüssel des Erfolges in der betrieblichen Altersvorsorge
liegt in der Schaffung von Rahmenbedingungen, die die freie
Entscheidung des Arbeitnehmers zur Vorsorge begünstigen', erklärt
Andreas Csurda, Vorstandsmitglied der BAWAG-Allianz Vorsorgekassen
AG, der Allianz Pensionskasse AG sowie Vorstandsvorsitzender der
österreichischen Plattform der betrieblichen Vorsorgekassen.
Rechtliche Rahmenbedingungen als Hürde für KMUs
Die Mitbestimmung der einzelnen Versicherten, die bei der dritten
Vorsorgesäule, der privaten Lebensversicherung, voll gegeben ist,
fehlt bei der zweiten Säule. Deren Akzeptanz und Erkennen der
Notwendigkeit sind zwar vorhanden, der Nachteil der zweiten Säule
aber ist, dass der Gesetzgeber sehr stark in die Produktgestaltung
eingreift. 'Nehmen wir ein Beispiel: Der Gesetzgeber schreibt vor,
dass Unternehmen für ihre Mitarbeiter die Prämien in konstanter Höhe
einzahlen müssen, auch in wirtschaftlich schwierigen Situationen.
Das schreckt sehr viele KMUs ab, welche ja die Konjunktur
unmittelbarer und stärker spüren als Großkonzerne', so Csurda.
Alternativen, wonach zum Beispiel Jahr für Jahr flexibel vorgesorgt
werden könnte, sieht der Gesetzgeber nicht vor. 'Ganz im Gegenteil:
Der Gesetzgeber argumentiert, dass der Einzelne wissen muss, mit
welcher Pensionshöhe er später rechnen kann. Fazit: Derzeit können
daher 9 von 10 Arbeitnehmern genau berechnen, wie hoch ihre Pension
aus der zweiten Säule künftig sein wird: Nämlich Null', erklärt
Csurda. Darüber hinaus ist es derzeit für den Einzelnen nicht
möglich, zu entscheiden, welches Produkt der zweiten Säule für ihn
das richtige ist. Der Arbeitgeber wählt zu Beginn für den 'unmündigen
Arbeitnehmer' das Produkt und die Beitragshöhe. Danach ist während
der gesamten Berufszeit ein Wechsel für den Anwartschaftsberechtigten
nicht mehr möglich. 'Daran leidet die Akzeptanz der zweiten Säule',
erklärt Csurda.
Vorbild dritte Säule: Freie Entscheidung des Einzelnen
Als Lösung schlägt Csurda vor, dass die Politik bloß entsprechende
Rahmenbedingungen gestalten müsste, zum Beispiel, welche Produkte
förderungswürdig sind, die Beitragshöhen und -grenzen und ob
beispielsweise nur Produkte mit Rentenleistungen künftig forciert und
gefördert werden sollen. Wie dann konkret das Produkt ausgestaltet
wird, ob mit Garantien oder ohne und wie hoch die Aktienquote ist,
sollte dem Markt und der strategischen Kompetenz der Produktgeber
überlassen werden, ist Csurda überzeugt. Als Vorbild dazu sollte die
dritte Säule - die private Vorsorge - dienen, die älter und besser
ausgebaut ist als die zweite und wo es jedem freigestellt ist,
welches Produkt er abschließt. Im Laufe eines Lebens ändern sich die
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, Interessenlagen und persönlichen
Bedürfnisse der Versicherten. 'Daher ist gesetzlich mehr Flexibilität
und Durchlässigkeit innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge
vorzusehen; etwa der Wechsel von einer betrieblichen
Kollektivversicherung in eine Pensionskasse oder umgekehrt', so
Csurda.
Reform zugunsten der Arbeitnehmer
Mit seinen Reformvorschlägen zur zweiten Säule positioniert sich
Csurda in erster Linie als Anwalt für die jüngere Generation zwischen
25 und 40 Jahren. Diese Menschen würden aus der ersten Säule wohl am
wenigsten an künftiger Pensionsleistung erwarten, so dass gerade für
sie eine ergänzende Altersvorsorge über die zweite Säule höchst
erforderlich sei. Europavergleiche zeigen, dass die betriebliche
Vorsorge eine immer wichtigere Rolle spielt, wie das Beispiel der
steuerlich begünstigten Gehaltsumwandlung zeigt: In Österreich mache
der Steuerfreibetrag für Direktversicherungen im Rahmen des §3 EStG
mickrige 300 Euro aus, in Deutschland liege diese Grenze bei 4.440
Euro. Gerade hier gäbe es einen großen Hebel, der den Arbeitgebern
und Arbeitnehmern mehr Gestaltungsmöglichkeit einräumen könnte: 'In
Deutschland hat der Einzelne das Recht auf Gehaltsumwandlung. Der
Arbeitgeber muss diese Wünsche dann kraft Gesetz umsetzen. Das ist
ein Modell, dass wir uns auch gut für Österreich vorstellen können',
so Csurda abschließend.
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- Foto: Andreas Csurda ((C) Allianz) - Abdruck honorarfrei
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Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen
Vorbehalten.
Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Soweit wir in diesem Dokument Prognosen oder Erwartungen äußern
oder die Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen
mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden
sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher
wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen.
Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich
Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage
und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz
Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der
anschließenden Integration von Unternehmen und aus
Restrukturierungsmaßnahmen ergeben. Abweichungen können außerdem aus
dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen (zum Beispiel
durch Naturkatastrophen), der Entwicklung der Schadenskosten,
Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -
tendenzen und, insbesondere im Bankbereich, aus der Ausfallrate von
Kreditnehmern resultieren. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte
(z.B. Marktschwankungen oder Kreditausfälle) und der Wechselkurse
sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere
hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können entsprechenden Einfluss
haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit
und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die hier dargestellten
Sachverhalte können auch durch Risiken und Unsicherheiten beeinflusst
werden, die in den jeweiligen Meldungen der Allianz SE an die US
Securities and Exchange Commission beschrieben werden. Die
Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu
aktualisieren.
Keine Pflicht zur Aktualisierung
Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser
Meldung enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.
Rückfragehinweis:
Mag. Manfred Rapolter, MA
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Allianz Gruppe in Österreich
Hietzinger Kai 101-105, 1130 Wien
Tel: 01/878 07 - 80690, Fax: - 40261
E-Mail: manfred.rapolter@allianz.at
Internet: http://www.allianz.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/396/aom
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