🤑 Günstiger wird‘s nicht. Jetzt schnell 60 % RABATT am Black Friday sichern, bevor es zu spät ist ...JETZT ZUGREIFEN

Anwohner klagen gegen Berliner Flughafen-Eröffnung

Veröffentlicht am 27.04.2012, 15:19
BERLIN (dpa-AFX) - Fünf Wochen vor der Eröffnung des Hauptstadtflughafens wollen elf Anwohner den Start per Eilantrag verzögern. Sie werfen den Betreibern vor, die Betroffenen nicht ausreichend vor Fluglärm zu schützen. Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH verstoße dabei systematisch gegen den Planfeststellungsbeschluss, die Baugenehmigung für den drittgrößten deutschen Flughafen. Das Unternehmen wies den Vorwurf zurück.

Anwalt Wolfgang Baumann reichte die 60-seitige Klage nach eigenen Angaben am Freitag beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg ein. Der neue Flughafen in Schönefeld dürfe erst in Betrieb gehen, wenn die Anwohner gemäß der Genehmigung mit Lärmschutzfenstern, Lüftern und anderen Schallschutzmaßnahmen ausgestattet seien. Hilfsweise fordern die Anwohner ein Flugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr.

Die Kläger sind Privatleute aus Berlin, Blankenfelde-Mahlow und Schulzendorf. Unterstützung kommt vom Verein zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs. Baumann rechnet mit einer Entscheidung in zwei bis drei Wochen und verweist auf den Flughafen Frankfurt, wo Richter kurz vor der Inbetriebnahme der neuen Landebahn im Herbst ein Nachtflugverbot verhängten. Lehnt das OVG ab, sei der Gang zum Bundesverfassungsgericht möglich, sagte Baumann.

Er deutete an, möglicherweise die Flughafengeschäftsführer Rainer Schwarz und Manfred Körtgen anzuzeigen um die Sache auch strafrechtlich zu klären. Das Unternehmen berechne den Schallschutz bewusst und systematisch falsch. 'Das ist versuchter oder vollendeter Betrug gegenüber den Bewohnern dieser Region', sagte Baumann.

Hintergrund sind unterschiedliche Auffassungen darüber, wie oft laut Genehmigung eine bestimmte Lärmgrenze in den Häusern um den Flughafen überschritten werden darf. Der Flughafen sieht sich rechtlich auf der sicheren Seite und hat beim Brandenburgischen Verkehrsministerium beantragt, das auch so klarzustellen. Das Anliegen der Kläger sei für den Eröffnungstermin am 3. Juni ohnehin nicht relevant, sagte Sprecher Ralf Kunkel. 'Bis 2015 werden die Schutzziele reichen, auch wenn sie so streng ausgelegt werden.'/bf/DP/wiz

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.