BERLIN (dpa-AFX) - Fünf Wochen vor der Eröffnung des Hauptstadtflughafens wollen elf Anwohner den Start per Eilantrag verzögern. Sie werfen den Betreibern vor, die Betroffenen nicht ausreichend vor Fluglärm zu schützen. Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH verstoße dabei systematisch gegen den Planfeststellungsbeschluss, die Baugenehmigung für den drittgrößten deutschen Flughafen. Das Unternehmen wies den Vorwurf zurück.
Anwalt Wolfgang Baumann reichte die 60-seitige Klage nach eigenen Angaben am Freitag beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg ein. Der neue Flughafen in Schönefeld dürfe erst in Betrieb gehen, wenn die Anwohner gemäß der Genehmigung mit Lärmschutzfenstern, Lüftern und anderen Schallschutzmaßnahmen ausgestattet seien. Hilfsweise fordern die Anwohner ein Flugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr.
Die Kläger sind Privatleute aus Berlin, Blankenfelde-Mahlow und Schulzendorf. Unterstützung kommt vom Verein zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs. Baumann rechnet mit einer Entscheidung in zwei bis drei Wochen und verweist auf den Flughafen Frankfurt, wo Richter kurz vor der Inbetriebnahme der neuen Landebahn im Herbst ein Nachtflugverbot verhängten. Lehnt das OVG ab, sei der Gang zum Bundesverfassungsgericht möglich, sagte Baumann.
Er deutete an, möglicherweise die Flughafengeschäftsführer Rainer Schwarz und Manfred Körtgen anzuzeigen um die Sache auch strafrechtlich zu klären. Das Unternehmen berechne den Schallschutz bewusst und systematisch falsch. 'Das ist versuchter oder vollendeter Betrug gegenüber den Bewohnern dieser Region', sagte Baumann.
Hintergrund sind unterschiedliche Auffassungen darüber, wie oft laut Genehmigung eine bestimmte Lärmgrenze in den Häusern um den Flughafen überschritten werden darf. Der Flughafen sieht sich rechtlich auf der sicheren Seite und hat beim Brandenburgischen Verkehrsministerium beantragt, das auch so klarzustellen. Das Anliegen der Kläger sei für den Eröffnungstermin am 3. Juni ohnehin nicht relevant, sagte Sprecher Ralf Kunkel. 'Bis 2015 werden die Schutzziele reichen, auch wenn sie so streng ausgelegt werden.'/bf/DP/wiz
Anwalt Wolfgang Baumann reichte die 60-seitige Klage nach eigenen Angaben am Freitag beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg ein. Der neue Flughafen in Schönefeld dürfe erst in Betrieb gehen, wenn die Anwohner gemäß der Genehmigung mit Lärmschutzfenstern, Lüftern und anderen Schallschutzmaßnahmen ausgestattet seien. Hilfsweise fordern die Anwohner ein Flugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr.
Die Kläger sind Privatleute aus Berlin, Blankenfelde-Mahlow und Schulzendorf. Unterstützung kommt vom Verein zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs. Baumann rechnet mit einer Entscheidung in zwei bis drei Wochen und verweist auf den Flughafen Frankfurt, wo Richter kurz vor der Inbetriebnahme der neuen Landebahn im Herbst ein Nachtflugverbot verhängten. Lehnt das OVG ab, sei der Gang zum Bundesverfassungsgericht möglich, sagte Baumann.
Er deutete an, möglicherweise die Flughafengeschäftsführer Rainer Schwarz und Manfred Körtgen anzuzeigen um die Sache auch strafrechtlich zu klären. Das Unternehmen berechne den Schallschutz bewusst und systematisch falsch. 'Das ist versuchter oder vollendeter Betrug gegenüber den Bewohnern dieser Region', sagte Baumann.
Hintergrund sind unterschiedliche Auffassungen darüber, wie oft laut Genehmigung eine bestimmte Lärmgrenze in den Häusern um den Flughafen überschritten werden darf. Der Flughafen sieht sich rechtlich auf der sicheren Seite und hat beim Brandenburgischen Verkehrsministerium beantragt, das auch so klarzustellen. Das Anliegen der Kläger sei für den Eröffnungstermin am 3. Juni ohnehin nicht relevant, sagte Sprecher Ralf Kunkel. 'Bis 2015 werden die Schutzziele reichen, auch wenn sie so streng ausgelegt werden.'/bf/DP/wiz