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Prozess gegen Ex-SdK-Vize Straub verzögert sich

Veröffentlicht am 23.01.2012, 11:33
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Prozess gegen den ehemaligen Vizechef der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), Markus Straub, wegen des Verdachts des Insiderhandels und der Marktmanipulation verzögert sich. Noch bevor am Montag vor dem Landgericht München die Anklage gegen Straub und einen mitangeklagten Börsenbrief-Herausgeber verlesen werden konnte, beantragten Straubs Verteidiger die Aussetzung des Verfahrens.

Hintergrund sind laufende Ermittlungen gegen einen der drei Rechtsanwälte Straubs, Harald Petersen. Am Wochenende war bekanntgeworden, dass auch gegen ihn wegen des Verdachts auf Marktmanipulation in Mittäterschaft ermittelt wird. Dadurch ist nach Einschätzung der Anwälte zu befürchten, dass Petersen aus dem laufenden Verfahren ausgeschlossen wird.

Der Verlust eines Wahlverteidigers inmitten eines hochkomplexen Wirtschaftsverfahrens sei für den Angeklagten mit erheblichen Nachteilen verbunden, argumentierten die Verteidiger. In dieser unklaren Situation dürfe der Prozess erst gar nicht beginnen. Das Gericht wollte bis zum Mittag über den Antrag entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft wirft Straub unter anderem vor, im Jahr 2008 öffentlich angebliche Bilanztricks bei dem Bezahldienstleister Wirecard angeprangert und damit einen Kursrutsch der Aktie ausgelöst zu haben. Daran soll er persönlich verdient haben, weil er laut Anklage zuvor auf fallende Kurse der Aktie gesetzt hatte. Straub war bei einer Razzia im Jahr 2010 festgenommen worden und sitzt seitdem wie auch der zweite Angeklagte in Untersuchungshaft.

Auch Petersen war bis vor wenigen Tagen im Vorstand der SdK, trat dann aber zurück, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Ermittler gehen nach Informationen des 'Spiegels' davon aus, dass er von den Aktiengeschäften Straubs im Fall Wirecard gewusst hat.

Die Staatsanwaltschaft sieht dennoch keinen Grund dafür, den Prozess auszusetzen. Um das Verfahren zu beschleunigen, sei der Anklagekomplex Wirecard zunächst vom Verfahren abgetrennt worden, erklärten die Ankläger. Selbst wenn Petersen ausgeschlossen würde, stünden Straub zudem immer noch zwei Verteidiger zur Verfügung. Gesetzlich vorgeschrieben sei nur einer./dwi/DP/stw

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