Effecten-Spiegel AG: Effecten-Spiegel-Klage gegen Deutsche Bank geht in die nächste Runde
DGAP-News: Effecten-Spiegel AG / Schlagwort(e):
Rechtssache/Zwischenbericht
Effecten-Spiegel AG: Effecten-Spiegel-Klage gegen Deutsche Bank geht
in die nächste Runde
17.04.2012 / 10:46
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Nachdem die Effecten-Spiegel AG mit ihrer Klage die Deutsche Bank (vgl. ES
46/10) vor dem Landgericht Köln gescheitert war, hatte sie am 25.08.2011
Berufung gegen das Urteil eingelegt (vgl. ES 31/11).
Nach Auffassung der ES AG hatte die Dt. Bank mittels eines komplexen
mehrstufigen Konstrukts aus Pflichtumtauschanleihe, Optionen und
Aktientausch bewusst die gesetzliche Regelung zur Abgabe eines
Pflichtübernahmeangebots umgangen, um den Postbank-Aktionären zu einem
günstigen Zeitpunkt ein niedrigeres freiwilliges Bar-/Übernahmeangebot von
25,00 EUR anbieten zu können. Eine solche Vorgehensweise vom Branchenprimus
ist geradezu eine Handlungsanleitung, mittels gestreckter
Übertragungsvereinbarungen künftig die Regelungen des
Wertpapierübernahmegesetzes (WpÜG) zur Abgabe eines Pflichtangebotes zu
umgehen und die Minderheitsaktionäre auszubooten. Daher wird die
Effecten-Spiegel AG dieses Fallbeispiel juristisch abklären lassen. Das
Oberlandesgericht Köln hat den mündlichen Verhandlungstermin in der Sache
auf den 12. September 2012 festgesetzt.
Ende der Corporate News
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17.04.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
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165230 17.04.2012
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Rechtssache/Zwischenbericht
Effecten-Spiegel AG: Effecten-Spiegel-Klage gegen Deutsche Bank geht
in die nächste Runde
17.04.2012 / 10:46
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Nachdem die Effecten-Spiegel AG mit ihrer Klage die Deutsche Bank (vgl. ES
46/10) vor dem Landgericht Köln gescheitert war, hatte sie am 25.08.2011
Berufung gegen das Urteil eingelegt (vgl. ES 31/11).
Nach Auffassung der ES AG hatte die Dt. Bank mittels eines komplexen
mehrstufigen Konstrukts aus Pflichtumtauschanleihe, Optionen und
Aktientausch bewusst die gesetzliche Regelung zur Abgabe eines
Pflichtübernahmeangebots umgangen, um den Postbank-Aktionären zu einem
günstigen Zeitpunkt ein niedrigeres freiwilliges Bar-/Übernahmeangebot von
25,00 EUR anbieten zu können. Eine solche Vorgehensweise vom Branchenprimus
ist geradezu eine Handlungsanleitung, mittels gestreckter
Übertragungsvereinbarungen künftig die Regelungen des
Wertpapierübernahmegesetzes (WpÜG) zur Abgabe eines Pflichtangebotes zu
umgehen und die Minderheitsaktionäre auszubooten. Daher wird die
Effecten-Spiegel AG dieses Fallbeispiel juristisch abklären lassen. Das
Oberlandesgericht Köln hat den mündlichen Verhandlungstermin in der Sache
auf den 12. September 2012 festgesetzt.
Ende der Corporate News
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