Die Mountain Crest Acquisition Corp. V, eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Acquisition Company, SPAC), hat ihre zuvor bestehende Nichterfüllung der Nasdaq-Listungsregel 5250(c)(1) behoben. Diese Regel schreibt die fristgerechte Einreichung regelmäßiger Berichte bei der US-Börsenaufsicht SEC vor. Das Unternehmen, das unter den Handelssymbolen MCAG, MCAGR und MCAGU an der Nasdaq Stock Market LLC notiert ist, hatte zuvor gegen diese Regel verstoßen, da es seinen Jahresbericht für 2023 und den Quartalsbericht für das erste Quartal 2024 verspätet eingereicht hatte.
Am 18. Juli 2024 wurde Mountain Crest von der Nasdaq darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Nichteinhaltung der Berichterstattungspflichten einen Verstoß gegen die Börsenregeln darstellte.
Nach Einreichung des Formulars 10-K für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr am 26. August 2024 hat die Nasdaq nun bestätigt, dass Mountain Crest die Listungsregel wieder erfüllt. Diese Entwicklung, die dem Unternehmen am Mittwoch in einem Schreiben der Nasdaq mitgeteilt wurde, beendet das Delisting-Verfahren.
Mountain Crest Acquisition Corp. V, mit Sitz in Delaware und Hauptquartier in New York, ist im Blank-Check-Sektor unter dem SIC-Code 6770 tätig. Dieser Code wird häufig mit Unternehmen in Verbindung gebracht, die für potenzielle Fusionen und Übernahmen gegründet wurden. Die Geschäftsräume des Unternehmens befinden sich in 524 Broadway, 11. Stock, New York, NY 10012.
Die Lösung dieses Compliance-Problems stellt einen wichtigen Schritt für Mountain Crest dar. Als aufstrebendes Wachstumsunternehmen unterliegt es einer intensiven Prüfung hinsichtlich der Einhaltung von Finanzberichterstattungsstandards. Der CEO des Unternehmens, Suying Liu, unterzeichnete die SEC-Einreichung vom Donnerstag, 12. September 2024, und bestätigte damit die Rückkehr des Unternehmens zur Einhaltung der Nasdaq-Listungsanforderungen. Diese Information basiert auf einer Pressemitteilung.
In anderen aktuellen Entwicklungen hat Mountain Crest Acquisition Corp. V eine direkte finanzielle Verpflichtung übernommen, indem es seinem Sponsor, Mountain Crest Global Holdings LLC, einen unbesicherten Schuldschein ausgestellt hat.
Der Schuldschein mit einem Wert von bis zu 500.000 US-Dollar sieht vor, dass die geliehenen Mittel bei erfolgreicher Durchführung einer ersten Unternehmensfusion oder bei Liquidation des Unternehmens, falls keine Fusion zustande kommt, zurückgezahlt werden. Bemerkenswert ist, dass der Schuldschein keine Zinsen ansammeln wird.
Sollte Mountain Crest Acquisition Corp. V keine Unternehmensfusion abschließen, erfolgt die Rückzahlung aus den verbleibenden Mitteln außerhalb des Treuhandkontos des Unternehmens. Die Erlöse aus diesem Schuldschein sind für die Betriebskapitalzwecke des Unternehmens vorgesehen.
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