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American Retail Group: US-Börsenaufsicht stoppt selbsternannte Blockchain-Bude!

Veröffentlicht am 23.10.2018, 14:34
© Reuters.  American Retail Group: US-Börsenaufsicht stoppt selbsternannte Blockchain-Bude!

Wie Sie wissen, bin ich ein großer Freund von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether(eum) und Co. sowie der ihnen zugrunde liegenden Blockchain-Technologie. Zwar lässt sich diese Technologie natürlich breiter anwenden, die Kryptowährungen waren und sind dabei aber das Vorzeige-Anwendungsbeispiel, weshalb ich beide Dinge auch nicht so strikt voneinander trenne. Allerdings bin ich kein Freund selbsternannter Bitcoin- oder Blockchain-Unternehmen, da es sich hierbei oft um Luftnummern handelt. Aktuell ist wieder ein solcher Fall Thema in den US-Medien.

SEC verbietet Handel der Aktie der American Retail Group!

Dabei handelt es sich um die American Retail Group (OTC: ARBG), die im weitestgehend unregulierten Marktsegment NASDAQ OTC:BB (OTC:BB steht dabei für „Over The Counter: Bulletin Board“) gelistet ist. Bei diesen auch „Pink Sheets“ genannten Aktien handelt es sich übrigens um Aktien aus einem Marktsegment, dass der durch den entsprechenden Hollywood-Film bekannt gewordene „Wolf of Wall Street“ für seine Betrügereien nutzte.

Grundsätzlich würde ich Ihnen daher dazu raten, Aktien aus diesem Marktsegment nur mit Vorsicht zu genießen bzw. sie gleich ganz zu meiden. Bei der Aktie der American Retail Group bleibt Ihnen aktuell sogar keine andere Möglichkeit. Denn die US-amerikanische Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) hat nun verfügt, dass diese Aktie aktuell nicht mehr gehandelt werden darf.

Unternehmen soll Anleger mit Falschinformationen getäuscht haben

Als Grund für die Verfügung zur Aussetzung des Handels mit diesem „Wertpapier“ nennt die SEC die Verbreitung falscher Informationen durch das Unternehmen. So hatte die in Nevada ansässige Gesellschaft im August vergangenen Jahres (2017!) in zwei offiziellen Pressemeldungen verkündet, dass der Token Sale der Gesellschaft offiziell von der SEC abgesegnet worden sei. Daher könne man die unternehmenseigenen Kryptowährungsprodukte offiziell als „SEC reguliert“ bezeichnen. Dies sieht die SEC offenbar völlig anders.

Zwar stellt sich mir durchaus die Frage, warum die SEC länger als ein Jahr lang gebraucht hat um dies zu erkennen und gegen das Unternehmen vorzugehen. Doch besser spät als nie. Wahrscheinlich, das hoffe ich zumindest, hat ohnehin hier in Deutschland kaum jemand jemals von dieser Aktie gehört und sie folglich nicht im Depot. Dennoch ist es mir wichtig an dieser Stelle über solche Fälle zu berichten, um sie für solche Machenschaften zu sensibilisieren. Ich denke Sie wissen, welche Aktien ich damit meine!

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Ein Beitrag von Sascha Huber.

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