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BaFin erlässt Anordnung: Coinbase muss "Geschäftsorganisation" überarbeiten

Veröffentlicht am 09.11.2022, 11:30
Aktualisiert 09.11.2022, 12:05
BaFin erlässt Anordnung: Coinbase muss
COIN
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Die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat eine Anordnung in Bezug auf die Geschäftsorganisation des deutschen Ablegers von Coinbase (NASDAQ:COIN) erlassen.

In einer Mitteilung vom 8. November erklärte die BaFin, sie habe die Anordnung gegen die Coinbase Germany GmbH wegen Verstößen gegen die "ordnungsgemäße Geschäftsorganisation" nach dem Gesetz über das Kreditwesen erlassen. Die deutsche Niederlassung von Coinbase sollte über "geeignete Vorkehrungen für die Verwaltung, Überwachung und Kontrolle von Risiken und geeignete Vorkehrungen verfügen, mit deren Hilfe die finanzielle Lage des Instituts jederzeit mit ausreichender Genauigkeit beurteilt werden kann". Außerdem sollte sie Prüfungsbescheinigungen in Verbindung mit geeigneten Berichten über seine Jahresabschlüsse vorlegen.

Die BaFin bezeichnete die Auslagerung eines Teils des Geschäftsbetriebs von Coinbase Deutschland als "wesentlich für den Betrieb von Bankgeschäften oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen". Die Anordnung ist seit dem 27. Oktober in Kraft.

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