Ein Gericht in Shanghai soll Bitcoin (BTC) als einzigartiges und nicht replizierbares digitales Gut und gleichzeitig dessen Knappheit und inhärenten Wert anerkannt haben.
Das chinesische Gericht veröffentlichte am 25. September einen Bericht über die Entwicklung von Internettechnologien. In dem Bericht heißt es, dass digitale Währungen wie Bitcoin mit der Entwicklung der Internettechnologie als einzigartig und nicht replizierbar hervorstechen. Weiter wird erklärt, dass sich Bitcoin von den vielen anderen digitalen Währungen und digitalen Vermögenswerten unterscheide.
Der Bericht hebt auch einige der einzigartigen Eigenschaften von Bitcoin hervor, darunter seine Seltenheit und seine Eigentumsmerkmale. Im Bericht heißt es, dass Bitcoin wichtige Währungsmerkmale wie Skalierbarkeit, einfache Zirkulation, Lagerung und Zahlung aufweise. Bitcoin wird trotz seines dezentralen Charakters und der fehlenden Verwaltung durch eine zentrale Behörde weiterhin weltweit genutzt.