Die Bundesregierung plant die Einführung rein elektronischer Wertpapiere in Deutschland und hat dafür einen Gesetzentwurf vorgelegt, so eine Pressemitteilung des Bundestags vom 25. Februar.
Elektronische Wertpapiere ohne Urkunde Der Plan sieht in einem ersten Schritt die Möglichkeit vor, Schuldscheine rein elektronisch begeben zu können, sowie von Anteilsscheine in kleinerem Umfang. Technologieneutralität soll dabei Flexibilität ermöglichen und eine Begünstigung von Blockchain-Systemen gegenüber anderen elektronischen Begebungsformen ausschließen.
Der Gesetzentwurf sieht die Abschaffung einer bislang benötigten Wertpapierurkunde vor, die durch eine Eintragung in ein Wertpapierregister ersetzt werden soll. Dabei solle “eindeutig festgelegt werden, dass elektronische Wertpapiere wie Sachen behandelt werden, so dass Eigentümer denselben Eigentumsschutz genießen wie bei Wertpapierurkunden”.
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