⛔ Raten ade ⛔ Mit unserem kostenlosen Aktien-Screener findest du blitzschnell Chancen!Gratis testen

Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Wertpapiere vor

Veröffentlicht am 01.03.2021, 13:34
Aktualisiert 01.03.2021, 14:05
Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Wertpapiere vor

Die Bundesregierung plant die Einführung rein elektronischer Wertpapiere in Deutschland und hat dafür einen Gesetzentwurf vorgelegt, so eine Pressemitteilung des Bundestags vom 25. Februar.

Elektronische Wertpapiere ohne Urkunde Der Plan sieht in einem ersten Schritt die Möglichkeit vor, Schuldscheine rein elektronisch begeben zu können, sowie von Anteilsscheine in kleinerem Umfang. Technologieneutralität soll dabei Flexibilität ermöglichen und eine Begünstigung von Blockchain-Systemen gegenüber anderen elektronischen Begebungsformen ausschließen.

Der Gesetzentwurf sieht die Abschaffung einer bislang benötigten Wertpapierurkunde vor, die durch eine Eintragung in ein Wertpapierregister ersetzt werden soll. Dabei solle “eindeutig festgelegt werden, dass elektronische Wertpapiere wie Sachen behandelt werden, so dass Eigentümer denselben Eigentumsschutz genießen wie bei Wertpapierurkunden”.

Lesen Sie weiter auf Cointelegraph

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.