Um den bestehenden Rechtsrahmens zu erweitern und Schlupflöcher zu schließen, hat sich der EU-Rat am 7. Dezember auf eine neue Verordnung (AML) und erweiterte Richtlinie (AMLD6) zur Bekämpfung der Geldwäsche geeinigt. Zusammen mit der neuen Geldtransferverordnung kommen damit auf alle Krypto-Asset-Dienstleister neue Vorschriften und Regularien zu.
EU weitet Regularien für Multi-Asset-Handel und Handel mit Kryptowährungen aus
Nach der weltweiten Meldepflicht für Gewinne aus Kryptoassets im Rahmen der Directive on Administrative Cooperation (DAC8), kommen weitere Regularien auf die Kryptobranche zu. Die neuen Bestimmungen zur Geldwäschebekämpfung bringen neue Vorschriften für alle Krypto-Dienstleister, Handelsportale und Unternehmen, die Kryptos als Zahlungsmittel akzeptieren.Damit verbunden ist auch eine Begrenzung von Barzahlungen auf maximal 10.000 Euro. Deutschland hatte innerhalb der EU die geplante Bargeldobergrenze stets kritisch beurteilt und sich bei der Abstimmungen zu den Regularien teilweise enthalten. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) bezeichnete in dem Zusammenhang Bargeld als Ausdruck von Privatsphäre und Datenschutz.