Die Insolvenzverwalter des zahlungsunfähigen Krypto-Hedgefonds Three Arrows Capital (3AC) dürfen dessen Gründer nicht per Twitter zur Kooperation in dem Insolvenzverfahren zwingen, wie Richter Martin Glenn vom südlichen Bezirksgericht von New York am 2. Dezember entschieden hat.
Die Anwälte der Insolvenzverwalter haben in der virtuellen Anhörung entsprechend moniert, dass die 3AC-Gründer Zhu Su und Kyle Davies in den letzten Monaten wiederholt die Kooperation mit den Insolvenzverwaltern verweigert haben. „Es wurden Kommunikationsverpflichtungen vereinbart, die jedoch bisher keine zufriedenstellende Kooperation nach sich gezogen haben“, wie die Anwälte dahingehend angeben.
Hintergrund ist, dass sich die beiden Firmengründer nicht in den USA, sondern in Indonesien und den Vereinigten Arabischen Emiraten befinden, weshalb es für die amerikanischen Insolvenzverwalter schwierig ist, ihre Handhabe durchzusetzen.