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New York macht Krypto-Geschäfte für Banken ab sofort genehmigungspflichtig

Veröffentlicht am 16.12.2022, 15:40
New York macht Krypto-Geschäfte für Banken ab sofort genehmigungspflichtig

Die New Yorker Finanzaufsicht (NYDFS) hat am 15. Dezember neue Richtlinien für den Umgang von Banken mit Kryptowährungen herausgegeben. Die Richtlinien, die ab sofort in Kraft treten, würden Umgang mit Krypto genehmigungspflichtig machen und beschreiben deshalb die nötigen Informationen, die die Aufsichtsbehörde für die Erteilung einer Erlaubnis als „relevant“ erachtet.

Das 11-seitige Dokument arbeitet die entsprechenden Anforderungen an die Banken größtenteils stichpunktartig ab, wobei einzelne Kategorien wie „Business Plan“ und „Anlegerschutz“ detaillierter ausgeführt werden. Abschließend gibt es noch eine formelle Checkliste.

Die Einholung der nötigen Erlaubnis für den Umgang mit Krypto muss spätestens 90 Tage vor Aufnahme der jeweiligen Geschäftsaktivitäten erfolgen. Dabei gilt zudem, dass eine vorherige Erlaubnis keineswegs generelle Freifahrt konstituiert. Für alle Krypto-Geschäfte muss deshalb jedes Mal eine neue Genehmigung eingeholt werden, dies gilt vereinzelt auch für Krypto-Dienstleistungen von Drittanbietern.

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