Cyber-Monday-Deal: Bis zu 60% Rabatt auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

DGAP-News: MCS Modulare Computer Software Systeme AG: Mitteilung über den Abschluss des Verschmelzungsvertrags und die Festlegung der Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out auf EUR 139,30 je Aktie (deutsch)

Veröffentlicht am 03.09.2012, 14:31
Aktualisiert 03.09.2012, 14:32
MCS Modulare Computer Software Systeme AG: Mitteilung über den Abschluss des Verschmelzungsvertrags und die Festlegung der Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out auf EUR 139,30 je Aktie

MCS Modulare Computer Software Systeme AG / Schlagwort(e): Firmenzusammenschluss/Squeeze-Out

03.09.2012 14:30

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein

Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

3. September 2012: Mitteilung über den Abschluss des Verschmelzungsvertrags

und die Festlegung der Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen

Squeeze-Out auf EUR 139,30 je Aktie

Am 22. August 2012 haben der Vorstand der MCS Modulare Computer und

Software Systeme Aktiengesellschaft ('Gesellschaft') und der Vorstand der

Franz Hensmann Aktiengesellschaft ('Hensmann AG') den am 7. August 2012

aufgestellten Entwurf eines Verschmelzungsvertrags zwischen der

Gesellschaft als übertragender Gesellschaft und der Hensmann AG als

übernehmender Gesellschaft abgeschlossen.

Die Hensmann AG hat der Gesellschaft heute mitgeteilt, dass sie eine

Unternehmensbewertung der IVA VALUATION & ADVISORY AG, Frankfurt, eingeholt

hat, die ausgehend vom Unternehmenswert der Gesellschaft zu einem Wert pro

Aktie in Höhe von EUR 139,30 gelangt, und dass die Hensmann AG die

Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG exakt

auf diesen Betrag und damit exakt auf den anteiligen Unternehmenswert pro

Aktie festgelegt hat. Der gerichtlich bestellte Angemessenheitsprüfer, die

Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat diesen Betrag

als angemessen bestätigt.

Über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out soll in einer

außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft Beschluss gefasst

werden, die innerhalb von drei Monaten nach dem am 22. August 2012

erfolgten Abschluss des Verschmelzungsvertrags stattfinden muss. Diese

Hauptversammlung ist für den 18. Oktober 2012 geplant.

Der Vorstand

03.09.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------



Sprache: Deutsch

Unternehmen: MCS Modulare Computer Software Systeme AG

Im Kappelhof 1

65343 Eltville am Rhein

Deutschland

Telefon: 06123-6840-0

Fax: 06123-6840-730

E-Mail: horst.becker@mcs-ag.com

Internet: www.mcs-ag.com

ISIN: DE0006582802

WKN: 658280

Börsen: Freiverkehr in Berlin; Open Market (Entry Standard) in

Frankfurt



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



---------------------------------------------------------------------------

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.