BERLIN (dpa-AFX) - Union und FDP haben ihren Gesetzentwurf zur umstrittenen Gasförderung aus tiefem Gestein erneut verschärft, um das Vorhaben doch noch vor der Bundestagswahl auf den Weg zu bringen. Auf Drängen der baden-württembergischen Union wurde von der Koalitionsarbeitsgruppe Fracking eine 'Lex Bodensee' aufgenommen, damit Trinkwassergewinnungs-Gebiete besser geschützt werden. Das Bodenseewasser versorgt fünf Millionen Menschen - mit dem bisherigen Entwurf sei das Gebiet nicht ausreichend geschützt gewesen, hieß es.
'Die Koalition hat sich über die künftigen gesetzlichen Regelungen zum Fracking geeinigt. Wir haben dabei das höchste Maß an Sicherheit für die Bürger, die Umwelt und insbesondere die Trinkwasserversorgung unseres Landes vereinbart', betonte die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Marie-Luise Dött, am Freitag in Berlin.
CDU-Landeschef Thomas Strobl und die Bundestagsabgeordneten Andreas Jung, Lothar Riebsamen, Josef Rief und Andreas Schockenhoff erklärten: 'Trinkwasserschutz hat Priorität, deshalb darf es am Bodensee kein Fracking geben.' Die CDU-Landesgruppe habe deutlich gemacht, dass sie ohne ein Fracking-Verbot am Bodensee dem Gesetz nicht zustimmen würde. Von dem Verbot umfasst sein sollen die Gebiete in den Kreisen Friedrichshafen, Konstanz, Ravensburg und Biberach, aus denen Wasser in den See fließt.
Neben Wasserschutzgebieten soll ein Verbot auch für Gebiete gelten, 'aus denen über oberirdische Gewässer der gesamte Oberflächenfluss in einen See gelangt, aus dem unmittelbar Trinkwasser für die öffentliche Wasserversorgung gewonnen wird', hieß es aus der Unionsfraktion. Ein Verbot auch für die sogenannten Trinkwassereinzugsgebiete von Talsperren sei aber für die FDP zu weitgehend gewesen.
FDP-Landeschefin Birgit Homburger sagte, bei den Regelungen zum Fracking habe auch für die Liberalen der Trinkwasserschutz oberste Priorität. Es sei nie strittig gewesen, dass das Trinkwasser geschützt werden müsse, sondern auf welchem Wege man dies erreichen könne. 'Es war nie eine Frage, ob das geregelt wird, sondern wie das geregelt wird', betonte sie.
Kritiker der Technik fürchten durch den Einsatz von Chemikalien eine Verseuchung des Trinkwassers. Bisher gibt es keine klare rechtliche Handhabe für die sogenannte Schiefergasförderung - daher pochen Länder und Kommunen auf eine bundesweite Regelung.
Nachdem eine Einbringung des Gesetzes wegen Widerstands in der Union mehrfach verschoben worden war, soll es - wenn alles klappt - nun bis 29. Mai vom Kabinett und bis 28. Juni vom Bundestag beschlossen werden. Zwei Tage vor der Bundestagswahl soll am 20. September der Bundesrat entscheiden. Doch SPD und Grüne pochen auf ein Moratorium, bis ein Einsatz ohne giftige Chemikalien möglich ist./ir/DP/he
'Die Koalition hat sich über die künftigen gesetzlichen Regelungen zum Fracking geeinigt. Wir haben dabei das höchste Maß an Sicherheit für die Bürger, die Umwelt und insbesondere die Trinkwasserversorgung unseres Landes vereinbart', betonte die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Marie-Luise Dött, am Freitag in Berlin.
CDU-Landeschef Thomas Strobl und die Bundestagsabgeordneten Andreas Jung, Lothar Riebsamen, Josef Rief und Andreas Schockenhoff erklärten: 'Trinkwasserschutz hat Priorität, deshalb darf es am Bodensee kein Fracking geben.' Die CDU-Landesgruppe habe deutlich gemacht, dass sie ohne ein Fracking-Verbot am Bodensee dem Gesetz nicht zustimmen würde. Von dem Verbot umfasst sein sollen die Gebiete in den Kreisen Friedrichshafen, Konstanz, Ravensburg und Biberach, aus denen Wasser in den See fließt.
Neben Wasserschutzgebieten soll ein Verbot auch für Gebiete gelten, 'aus denen über oberirdische Gewässer der gesamte Oberflächenfluss in einen See gelangt, aus dem unmittelbar Trinkwasser für die öffentliche Wasserversorgung gewonnen wird', hieß es aus der Unionsfraktion. Ein Verbot auch für die sogenannten Trinkwassereinzugsgebiete von Talsperren sei aber für die FDP zu weitgehend gewesen.
FDP-Landeschefin Birgit Homburger sagte, bei den Regelungen zum Fracking habe auch für die Liberalen der Trinkwasserschutz oberste Priorität. Es sei nie strittig gewesen, dass das Trinkwasser geschützt werden müsse, sondern auf welchem Wege man dies erreichen könne. 'Es war nie eine Frage, ob das geregelt wird, sondern wie das geregelt wird', betonte sie.
Kritiker der Technik fürchten durch den Einsatz von Chemikalien eine Verseuchung des Trinkwassers. Bisher gibt es keine klare rechtliche Handhabe für die sogenannte Schiefergasförderung - daher pochen Länder und Kommunen auf eine bundesweite Regelung.
Nachdem eine Einbringung des Gesetzes wegen Widerstands in der Union mehrfach verschoben worden war, soll es - wenn alles klappt - nun bis 29. Mai vom Kabinett und bis 28. Juni vom Bundestag beschlossen werden. Zwei Tage vor der Bundestagswahl soll am 20. September der Bundesrat entscheiden. Doch SPD und Grüne pochen auf ein Moratorium, bis ein Einsatz ohne giftige Chemikalien möglich ist./ir/DP/he