LEIPZIG/FRANKFURT (dpa-AFX) - Bei der Genehmigung des Flughafenausbaus in Frankfurt am Main ist dem Land Hessen möglicherweise ein schwerer Formfehler unterlaufen. Das Bundesverwaltungsgericht ließ am Dienstag erkennen, dass es seiner Meinung nach vor der Zulassung von 17 Nachtflügen in der Zeit zwischen 23.00 und 5.00 Uhr eine erneute öffentliche Anhörung hätte geben müssen.
In der ursprünglichen Erörterung 2005/2006 waren die Beteiligten von überhaupt keinen Nachtflügen ausgegangen - was vom Flughafenbetreiber Fraport auch so beantragt worden war. Was die Einschätzung für den Prozess in Leipzig bedeutet, blieb zunächst unklar. Die Anwälte der Kläger machten deutlich, dass bei der Anhörung immer wieder betont worden sei, dass der Ausbau nur mit dem Nachtflugverbot rechtlich zulässig sei./ceb/DP/wiz
In der ursprünglichen Erörterung 2005/2006 waren die Beteiligten von überhaupt keinen Nachtflügen ausgegangen - was vom Flughafenbetreiber Fraport auch so beantragt worden war. Was die Einschätzung für den Prozess in Leipzig bedeutet, blieb zunächst unklar. Die Anwälte der Kläger machten deutlich, dass bei der Anhörung immer wieder betont worden sei, dass der Ausbau nur mit dem Nachtflugverbot rechtlich zulässig sei./ceb/DP/wiz