MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die deutschen Atomkraftwerksbetreiber kommen um die Bezahlung der Brennelementesteuer nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vorerst nicht herum. Die obersten deutschen Finanzrichter hoben damit eine Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg auf. Dieses hatte einem Eilantrag des Energiekonzerns Eon stattgegeben und die Erstattung bereits gezahlter Brennelementesteuer angeordnet. Der BFH betonte in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss vom 9. März aber nun, dass in diesem Fall allein das Bundesverfassungsgericht über eine mögliche Verfassungswidrigkeit des zugrundeliegenden Gesetzes befinden könne. Und bis dies nicht geschehe, sei dem Geltungsanspruch des Gesetzes Vorrang vor den Interessen des Kraftwerksbetreibers einzuräumen (Az: VII B 171/11).
Das Hamburger Gericht hatte in seiner Entscheidung vom vergangenen September erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes geäußert, mit dem die Brennelementesteuer zu Jahresbeginn 2011 eingeführt worden war. Die Richter hoben deshalb den Vollzug des Steuerbescheids von Eon auf. Dagegen betonte der BFH nun, ob das Gesetz verfassungswidrig sei, könne nicht in einem Eilverfahren, sondern nur vom Bundesverfassungsgericht geklärt werden. Und auch Karlsruhe könne nur bei sehr gewichtigen Gründen eine einstweilige Anordnung erlassen, mit der der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt wird. 'Vorläufiger Rechtsschutz' stehe Eon bis dahin nicht zu.
Die obersten Finanzrichter argumentierten, dass die Aufhebung der Vollziehung des Steuerbescheids im Ergebnis zur vorläufigen Nichtanwendung eines ganzen Gesetzes führen würde. Das Gesetz würde faktisch außer Kraft gesetzt, Einnahmeausfälle der öffentlichen Hand in Milliardenhöhe wären die Folge. Zu der Frage, ob dem Bund überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für das sogenannte Kernbrennstoffsteuergesetz zustand, äußerte sich der BFH nicht.
Neben dem Hamburger Finanzgericht hatten auch Münchner Richter Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuer geäußert. Dagegen befand das Finanzgericht Baden-Württemberg Anfang dieses Jahres, dass die Brennelementesteuer nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
Die Brennelementesteuer war 2010 als Teil des Sparpakets der Bundesregierung beschlossen worden. Dabei werden erstmals in einem Reaktor eingesetzte Brennelemente mit 145 Euro je Gramm Kernbrennstoff besteuert, wenn die Anlage wieder ans Netz geht. Die Steuer sollte ursprünglich 2,3 Milliarden Euro pro Jahr bringen. Allerdings sinkt das Steueraufkommen durch die Stilllegung von acht Kernkraftwerken um rund 1 auf etwa 1,3 Milliarden Euro pro Jahr.
Bei den neun verbleibenden Meilern liegt die Steuerbelastung im Schnitt bei knapp 150 Millionen Euro jährlich. Die Einnahmen sollen vor allem der Sanierung des maroden Atomlagers Asse und der Haushaltskonsolidierung dienen. Die großen deutschen Energiekonzerne wehren sich auf verschiedenen juristischen Ebenen gegen die Steuer./ctt/ir/DP/wiz
Das Hamburger Gericht hatte in seiner Entscheidung vom vergangenen September erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes geäußert, mit dem die Brennelementesteuer zu Jahresbeginn 2011 eingeführt worden war. Die Richter hoben deshalb den Vollzug des Steuerbescheids von Eon auf. Dagegen betonte der BFH nun, ob das Gesetz verfassungswidrig sei, könne nicht in einem Eilverfahren, sondern nur vom Bundesverfassungsgericht geklärt werden. Und auch Karlsruhe könne nur bei sehr gewichtigen Gründen eine einstweilige Anordnung erlassen, mit der der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt wird. 'Vorläufiger Rechtsschutz' stehe Eon bis dahin nicht zu.
Die obersten Finanzrichter argumentierten, dass die Aufhebung der Vollziehung des Steuerbescheids im Ergebnis zur vorläufigen Nichtanwendung eines ganzen Gesetzes führen würde. Das Gesetz würde faktisch außer Kraft gesetzt, Einnahmeausfälle der öffentlichen Hand in Milliardenhöhe wären die Folge. Zu der Frage, ob dem Bund überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für das sogenannte Kernbrennstoffsteuergesetz zustand, äußerte sich der BFH nicht.
Neben dem Hamburger Finanzgericht hatten auch Münchner Richter Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuer geäußert. Dagegen befand das Finanzgericht Baden-Württemberg Anfang dieses Jahres, dass die Brennelementesteuer nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
Die Brennelementesteuer war 2010 als Teil des Sparpakets der Bundesregierung beschlossen worden. Dabei werden erstmals in einem Reaktor eingesetzte Brennelemente mit 145 Euro je Gramm Kernbrennstoff besteuert, wenn die Anlage wieder ans Netz geht. Die Steuer sollte ursprünglich 2,3 Milliarden Euro pro Jahr bringen. Allerdings sinkt das Steueraufkommen durch die Stilllegung von acht Kernkraftwerken um rund 1 auf etwa 1,3 Milliarden Euro pro Jahr.
Bei den neun verbleibenden Meilern liegt die Steuerbelastung im Schnitt bei knapp 150 Millionen Euro jährlich. Die Einnahmen sollen vor allem der Sanierung des maroden Atomlagers Asse und der Haushaltskonsolidierung dienen. Die großen deutschen Energiekonzerne wehren sich auf verschiedenen juristischen Ebenen gegen die Steuer./ctt/ir/DP/wiz