NEUMARKT/FRANKFURT (dpa-AFX) - Bei einem Rechtsstreit um die dringend nötige Sanierung des hoch verschuldeten Holzverarbeiters Pfleiderer ist ein Vergleich in letzter Minute geplatzt. Wie ein Sprecher der von der Insolvenz bedrohten Pfleiderer AG am Donnerstag erklärte, habe das Unternehmen auf Anweisung der Hausbanken den Vergleich in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main widerrufen. Die Banken wollten eine Entscheidung des Gerichts.
Ein Ende dieses Verfahrens und eines weiteren beim OLG Nürnberg ist Voraussetzung dafür, dass das bayerische Unternehmen aus Neumarkt in der Oberpfalz das Sanierungskonzept umsetzen kann. Sollten die beiden Rechtsstreitigkeiten bis Ende Juni nicht beigelegt sein, muss Pfleiderer voraussichtlich Insolvenz anmelden.
Ein Sprecher des Frankfurter Gerichts sagte, dass die Parteien nun bis 26. März Zeit hätten, zum Widerruf Stellung zu nehmen. In dem Prozess geht es um einen bei der Gläubigerversammlung ausgehandelten Vertrag, mit dem das überschuldete Neumarkter Unternehmen saniert werden soll. Das Sagen im Unternehmen sollen künftig Banken und Hedgefonds haben, sie hatten einem Forderungsverzicht von 380 Millionen Euro zugestimmt. Im Gegenzug soll das Unternehmen 100 Millionen Euro neues Eigenkapital und weitere Kredite ebenfalls in dreistelliger Millionenhöhe erhalten.
Kleinere Investoren, die ihr Geld in einer Pfleiderer-Anleihe angelegt hatten, haben gegen den Vertrag geklagt. Um nicht einen möglicherweise jahrelangen Rechtsstreit abwarten zu müssen, hat das Unternehmen quasi als vorgelagertes Eilverfahren einen Freigabebeschluss bei Gericht beantragt, um bereits die Gläubigerbeschlüsse umsetzen zu können. In erster Instanz hatte Pfleiderer vor dem Frankfurter Landgericht allerdings verloren. Nun wird das OLG frühestens am 27. März einen Beschluss in der zweiten Instanz bekanntgeben. Zudem ist in dem Hauptverfahren für den 28. August ein Verhandlungstermin angesetzt worden.
Ein weiteres Verfahren gibt es beim OLG Nürnberg. Dort haben Altaktionäre geklagt, die bei der Hauptversammlung im Juli 2011 praktisch enteignet worden waren. Beim Nürnberger OLG hatte Pfleiderer den Freigabeantrag zunächst zurückgezogen, um das Frankfurter Verfahren abzuwarten. Der Nürnberger OLG-Senat hatte zuvor in der mündlichen Verhandlung klar gemacht, dass er dem Antrag des Unternehmens wenig Erfolgsaussichten einräumt.
Rechtsanwalt Daniel Vos von der Siegburger Kanzlei Göddecke, der in dem Frankfurter Verfahren mehrere Investoren vertritt, kritisierte, dass die Banken den bereits mit dem Unternehmen ausgehandelten Vergleich nicht zugestimmt haben. 'Die Banken und Hedgefonds ignorieren mit ihrer Ablehnung des Vergleichs nicht nur die Rechte der Anleihegläubiger, sie riskieren damit auch die Insolvenz des Unternehmens und damit die Arbeitsplätze', sagte er./uvo/DP/stk
Ein Ende dieses Verfahrens und eines weiteren beim OLG Nürnberg ist Voraussetzung dafür, dass das bayerische Unternehmen aus Neumarkt in der Oberpfalz das Sanierungskonzept umsetzen kann. Sollten die beiden Rechtsstreitigkeiten bis Ende Juni nicht beigelegt sein, muss Pfleiderer voraussichtlich Insolvenz anmelden.
Ein Sprecher des Frankfurter Gerichts sagte, dass die Parteien nun bis 26. März Zeit hätten, zum Widerruf Stellung zu nehmen. In dem Prozess geht es um einen bei der Gläubigerversammlung ausgehandelten Vertrag, mit dem das überschuldete Neumarkter Unternehmen saniert werden soll. Das Sagen im Unternehmen sollen künftig Banken und Hedgefonds haben, sie hatten einem Forderungsverzicht von 380 Millionen Euro zugestimmt. Im Gegenzug soll das Unternehmen 100 Millionen Euro neues Eigenkapital und weitere Kredite ebenfalls in dreistelliger Millionenhöhe erhalten.
Kleinere Investoren, die ihr Geld in einer Pfleiderer-Anleihe angelegt hatten, haben gegen den Vertrag geklagt. Um nicht einen möglicherweise jahrelangen Rechtsstreit abwarten zu müssen, hat das Unternehmen quasi als vorgelagertes Eilverfahren einen Freigabebeschluss bei Gericht beantragt, um bereits die Gläubigerbeschlüsse umsetzen zu können. In erster Instanz hatte Pfleiderer vor dem Frankfurter Landgericht allerdings verloren. Nun wird das OLG frühestens am 27. März einen Beschluss in der zweiten Instanz bekanntgeben. Zudem ist in dem Hauptverfahren für den 28. August ein Verhandlungstermin angesetzt worden.
Ein weiteres Verfahren gibt es beim OLG Nürnberg. Dort haben Altaktionäre geklagt, die bei der Hauptversammlung im Juli 2011 praktisch enteignet worden waren. Beim Nürnberger OLG hatte Pfleiderer den Freigabeantrag zunächst zurückgezogen, um das Frankfurter Verfahren abzuwarten. Der Nürnberger OLG-Senat hatte zuvor in der mündlichen Verhandlung klar gemacht, dass er dem Antrag des Unternehmens wenig Erfolgsaussichten einräumt.
Rechtsanwalt Daniel Vos von der Siegburger Kanzlei Göddecke, der in dem Frankfurter Verfahren mehrere Investoren vertritt, kritisierte, dass die Banken den bereits mit dem Unternehmen ausgehandelten Vergleich nicht zugestimmt haben. 'Die Banken und Hedgefonds ignorieren mit ihrer Ablehnung des Vergleichs nicht nur die Rechte der Anleihegläubiger, sie riskieren damit auch die Insolvenz des Unternehmens und damit die Arbeitsplätze', sagte er./uvo/DP/stk