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ROUNDUP: Erstes Urteil in Affäre um manipulierte Aktienkurse

Veröffentlicht am 17.01.2012, 15:03
MÜNCHEN (dpa-AFX) - In der Affäre um manipulierte Aktienkurse ist am Dienstag vor dem Landgericht München der erste von vier Angeklagten verurteilt worden. Wegen Marktmanipulation in 44 Fällen verhängte die 4. Strafkammer eine Haftstrafe von zwei Jahren zur Bewährung sowie eine Geldstrafe von knapp 5.000 Euro. Der Herausgeber von Börsenbriefen hatte gestanden, seinen Lesern vor allem Aktien zum Kauf empfohlen zu haben, die er selbst besaß. 'Die Veröffentlichungen waren geeignet, den Kurs zu beeinflussen und haben dies auch tatsächlich getan', sagte die Vorsitzende Richterin Jutta Zeilinger. Strafmildernd wertete das Gericht, dass er nichts an seinen Geschäften verdiente, weil alle seine Gewinne durch einen hohen Verlust bei einem Aktiendeal zunichte gemacht worden.

Der Mann ist einer von vier Angeklagten, gegen den die Staatsanwaltschaft seit 2008 wegen krimineller Börsengeschäfte ermittelt. Drei davon waren früher für die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) tätig. Der erste von ihnen legte am Dienstag ein Geständnis ab: Der Diplom-Volkswirt Christoph Öfele gab Insiderhandel in 92 Fällen zu und räumte damit die Vorwürfe der Anklage in vollem Umfang ein, wie er über seinen Anwalt erklären ließ. Durch die illegalen Aktiengeschäfte machte er nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft einen Gewinn in Millionenhöhe.

Öfele war früher neben seinen Börsengeschäften auch Aufsichtsratschef des Fußballclubs 1860 München. Als seine Verwicklung in den Aktienskandal bekannt wurde, legte er den Posten bei den Löwen nieder. Im Gegenzug für das Geständnis stellte das Gericht dem Angeklagten eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren sowie eine Geldstrafe in Aussicht. Außerdem soll er den größten Teil seines Vermögens in Höhe von mehr als 200 000 Euro als Nebenstrafe an die Staatskasse zahlen. Das Urteil soll an diesem Donnerstag verkündet werden.

Der 43-jährige Volkswirt hatte sich früher aktiv für den Aktionärsschutz eingesetzt. Für die SdK war er als Sprecher auf Hauptversammlungen aufgetreten, um den Kleinanlegern dort eine Stimme zu geben. Zudem war er als Sachverständiger für geschädigte Kapitalanleger tätig und prangerte auf seiner Website Anlageschutzarchiv.de unseriöse Kapitalanlageprodukte an.

Öfele hatte der Anklage zufolge im Jahr 2006 zusammen mit zwei weiteren früheren SdK-Mitarbeitern eine Mehrheit an dem Pharmaunternehmen NascaCell gekauft. Vor dem Börsengang des Unternehmens wurde der Kurs der Aktie mit falschen Informationen in Börsenbriefen in die Höhe getrieben. 'Ohne diese Veröffentlichungen wären Einstandskurse von bis zu 11,50 Euro nicht zustande gekommen', hieß es in der Anklage. Ihre Aktienpakete verkauften die drei Männer den Ermittlungen zufolge für rund 12,5 Millionen Euro und machten damit einen hohen Gewinn.

In den Börsenbriefen war unter anderem von zahlreichen renommierten NascaCell-Kunden aus der Pharmabranche wie Aventis, Merk oder Boehringer Ingelheim die Rede, obwohl es diese nicht gab. Verfasst hatte die Berichte der nun verurteilte Herausgeber der Börsenbriefe. Im Fall NascaCell wurde er nach Einschätzung der Anklage aber bewusst von einem der anderen Angeklagten, der als Haupttäter gilt, getäuscht. Er muss sich von kommendem Montag an gemeinsam mit dem ehemaligen Vizechef der SdK, Markus Straub, vor Gericht verantworten. Beide sitzen seit einer groß angelegten Razzia im Herbst 2010 in Untersuchungshaft./dwi/DP/kja

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