BERLIN (dpa-AFX) - Das Handwerk sieht die jahrhundertealte Tradition der Walz durch den gesetzlichen Mindestlohn bedroht. Denn das Mindestlohngesetz lasse eine Anrechnung von Kost und Logis nicht zu, heißt es zur Begründung beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), wie die "Stuttgarter Zeitung" (Mittwoch) berichtete.
Während ihrer Wanderschaft arbeiten die Handwerker in Betrieben für Kost und Logis und erhalten meist ein kleines Handgeld. Die Walz gibt es seit dem Spätmittelalter. Die Wandergesellschaften wollen so nach ihrer Ausbildung Erfahrungen sammeln. Bisher ist die Anrechnung von Verpflegung und Unterkunft laut dem Blatt nur in der Landwirtschaft erlaubt. Damit werde die Beschäftigung von Wandergesellen teuer und unattraktiv, so der ZDH. Die Kritik der Wirtschaft an den Mindestlohnplänen hält auch sonst an. So will das Kabinett am Mittwoch eine Verordnung zum Mindestlohn beschließen, in der Dokumentationspflichten geregelt werden. Der ZDH und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) warnten in der "Stuttgarter Zeitung" vor bürokratischen Lasten. Auch die Arbeitgeberverbände sehen die Dokumentationspflichten kritisch, wie Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwoch) sagte.