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Kurzarbeit in der Krise auch in der Leiharbeit möglich

Veröffentlicht am 28.09.2022, 16:26
© Reuters

BERLIN (dpa-AFX) - Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter sollen bei Bedarf in der Energiepreiskrise in Kurzarbeit gehen können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Verordnung, die den Bezug der Kurzarbeit auch für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter öffnet. Um solche Arbeitsplätze zu sichern, solle die Regelung ab 1. Oktober gelten, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch in Berlin mitteilte. "Wir stellen damit für die kommenden Monate Handlungsfähigkeit sicher, sollte sich die Situation im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine oder der Corona-Pandemie weiter verschärfen." Die Sonderregelung ist zeitlich befristet bis Ende dieses Jahres. In der Pandemie war die Leiharbeit bereits vorübergehend in die Kurzarbeitsregelungen einbezogen worden.

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