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Studie: Mindestlohn verändert Wettbewerbsbedingungen kaum

Veröffentlicht am 05.08.2022, 05:56
Aktualisiert 05.08.2022, 06:00
© Reuters.

MANNHEIM (dpa-AFX) - Die befürchteten negativen Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit von Firmen in Deutschland durch den gesetzlichen Mindestlohn sind einer Studie zufolge ausgeblieben. Die Einführung des Mindestlohns Anfang 2015 und seine ersten Erhöhung 2017 hätten kaum zu Marktaustritten von Unternehmen geführt, hieß es in der Untersuchung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag der Mindestlohnkommission. Manche Branchen seien teilweise sogar produktiver geworden.

"Hauptaspekt unserer Untersuchung waren die Lohnkostenerhöhungen, die durch den Mindestlohn verursacht werden und am Ende die Wettbewerbsbedingungen von Unternehmen beeinflussen", erläuterte der ZEW-Experte und Co-Autor der Studie, Moritz Lubczyk. Der gesetzliche Mindestlohn war zum 1. Januar 2015 mit einem Betrag von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt worden. Die erste Erhöhung erfolgte Anfang 2017 auf 8,84 Euro.

Der Studie zufolge gaben zwar Kleinstunternehmen mit bis zu vier Beschäftigten in den Arbeitsmarktregionen auf, wo viele Mitarbeiter zuvor weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienten. Gezeigt habe sich das vor allem in Ostdeutschland, wo der Bruttodurchschnittslohn 2015 zum Untersuchungszeitpunkt wesentlich niedriger gewesen sei als im Westen. "Oft sind es die unproduktiveren Unternehmen, die den Markt verlassen", sagte Lubczyk. Die Arbeitslosigkeit sei wegen der starken Nachfrage nach Arbeitskräfte jedoch nicht gestiegen.

Zugleich erhöhte sich den Angaben zufolge die Arbeitsproduktivität in manchen Branchen, die besonders vom Mindestlohn betroffen waren, wie das Wett- und Lotteriewesen oder die Werbebranche. Das bedeutet, der Umsatz stieg im Verhältnis zu den eingesetzten Arbeitskräften. "Zum einen kann das damit zusammenhängen, dass Unternehmen verstärkt in Kapital, also Maschinen oder Technologien, investieren und somit ihre Arbeitskräfte produktiver einsetzen", erläuterte Lubczyk. Hinzu kommt: "Wenn vor allem weniger produktive Unternehmen aus dem Markt austreten, dann steigt die durchschnittliche Produktivität der gesamten Branche."

Derzeit liegt die gesetzliche Lohnuntergrenze bei 10,45 Euro brutto pro Stunde. Das entspricht der Entscheidung der Mindestlohnkommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft, die den Betrag regelmäßig anpasst. Zum 1. Oktober folgt nach dem Wunsch der Politik ein außerplanmäßiger einmaliger Sprung auf 12 Euro pro Stunde. Daneben gibt es in mehreren Branchen tarifliche Mindestlöhne.

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