APA ots news: WirtschaftsBlatt-Leitartikel: Anlegeranwälte: Umjubelt und umstritten - von Oliver Jaindl
Ein Mehr an Rechtssicherheit kann nie schaden
Wien (APA-ots) - Anlegeranwälte sind eine Berufsgruppe, die von den
einen umjubelt werden: Von Anlegern, die sich meist unbedarft auf das
Abenteuer Kapitalmarkt eingelassen haben und mithilfe dieser Anwälte
investiertes Geld zurückerhalten - mit Zinsen und Zinseszinsen,
während Millionen andere Geld verloren haben.
Es ist unbestreitbar, dass sich der Anleger-Schutz vom
Konsumentenrecht emanzipiert hat und zur rechtlichen Disziplin sui
generis wurde. Diese ist auch hochgradig notwendig, denn nur ein
Kapitalmarkt, auf den sich ein Anleger verlassen kann, ist für ihn
langfristig attraktiv. Erst ein Markt, der durch die
Judikatur-getriebene Konkretisierung von oft unklaren Gesetzen
Konturen und klare Spielregeln erhält, ist ein starker Markt.
Er ist dann ein kalkulierbarer Markt, da er seine Player vor teuren,
überraschenden Klagen bewahrt. Die heimischen Anlegeranwälte
erstreitet somit für die Allgemeinheit mit jedem Urteil mehr Klarheit
- sofern kapitalstarke Beklagte nicht durch verlockende Vergleiche
verhindern, dass zentrale Fragen einer höchstgerichtlichen Prüfung
zugeführt werden.
Es wäre aber einseitig, wenn man die Rolle eines Anlegeranwalts
ausschließlich mit 'Robin Hood im Gerichtssaal' assoziiert. Es gibt
auch Kritikpunkte - diese Argumente stammen von den Beklagten und
ihre Sicht ist in einem auf Gleichheit basierendem Rechtssystem
genauso maßgeblich wie jene der 'kleinen Anleger' und deren Anwälte.
Es ist korrekt, wie Beklagte oft sagen, dass viele Klagen ohne
Rechtschutzversicherung nicht geführt würden. Neuerdings wurden
Versicherungen gegen Anlegerschäden zur Mangelware. Warum? Weil - und
das stimmt sicher auch öfters - Anleger (darunter auch echte
'Auskenner') auf gut Glück versucht hätten, Geld nach schlechten
Deals zurückzuholen: 'Aktienkauf auf Probe', wird hier oft geätzt.
Treffender erscheint aber das Argument, dass generell betrachtet bei
großen Publikums-AG letztlich Kleinanleger andere Kleinanleger
klagen. Dennoch: Rechtssicherheit gibt es nur, wenn Rechtsstreite
durchgefochten werden.
Riskantere Klagen bloß als 'Nebengeräusche' des Prozessalltags
abzutun, wäre falsch, da gerade 'mutige' Ansätze mitunter zu
richtungweisenden Urteilen führen: Ein Mehr an Rechtssicherheit in
die eine oder andere Richtung kann nie schaden. Und den schärfsten
Kritikern, die die Arbeit ambitionierter gegnerischer Anwälte bloß
als Klienten-Anlockerei abtun, sei gesagt: Zurücklehnen, durchatmen
und die Sache sportlich sehen. Schließlich haben viele Anleger ihre
Prozesse auch verloren. Das stimmt nämlich auch - aber längst nicht
immer.
Rückfragehinweis:
Wirtschaftsblatt Medien GmbH
Tel.: Tel.: 01/60117 / 300
mailto:redaktion@wirtschaftsblatt.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/236/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0044 2012-08-13/10:02
Ein Mehr an Rechtssicherheit kann nie schaden
Wien (APA-ots) - Anlegeranwälte sind eine Berufsgruppe, die von den
einen umjubelt werden: Von Anlegern, die sich meist unbedarft auf das
Abenteuer Kapitalmarkt eingelassen haben und mithilfe dieser Anwälte
investiertes Geld zurückerhalten - mit Zinsen und Zinseszinsen,
während Millionen andere Geld verloren haben.
Es ist unbestreitbar, dass sich der Anleger-Schutz vom
Konsumentenrecht emanzipiert hat und zur rechtlichen Disziplin sui
generis wurde. Diese ist auch hochgradig notwendig, denn nur ein
Kapitalmarkt, auf den sich ein Anleger verlassen kann, ist für ihn
langfristig attraktiv. Erst ein Markt, der durch die
Judikatur-getriebene Konkretisierung von oft unklaren Gesetzen
Konturen und klare Spielregeln erhält, ist ein starker Markt.
Er ist dann ein kalkulierbarer Markt, da er seine Player vor teuren,
überraschenden Klagen bewahrt. Die heimischen Anlegeranwälte
erstreitet somit für die Allgemeinheit mit jedem Urteil mehr Klarheit
- sofern kapitalstarke Beklagte nicht durch verlockende Vergleiche
verhindern, dass zentrale Fragen einer höchstgerichtlichen Prüfung
zugeführt werden.
Es wäre aber einseitig, wenn man die Rolle eines Anlegeranwalts
ausschließlich mit 'Robin Hood im Gerichtssaal' assoziiert. Es gibt
auch Kritikpunkte - diese Argumente stammen von den Beklagten und
ihre Sicht ist in einem auf Gleichheit basierendem Rechtssystem
genauso maßgeblich wie jene der 'kleinen Anleger' und deren Anwälte.
Es ist korrekt, wie Beklagte oft sagen, dass viele Klagen ohne
Rechtschutzversicherung nicht geführt würden. Neuerdings wurden
Versicherungen gegen Anlegerschäden zur Mangelware. Warum? Weil - und
das stimmt sicher auch öfters - Anleger (darunter auch echte
'Auskenner') auf gut Glück versucht hätten, Geld nach schlechten
Deals zurückzuholen: 'Aktienkauf auf Probe', wird hier oft geätzt.
Treffender erscheint aber das Argument, dass generell betrachtet bei
großen Publikums-AG letztlich Kleinanleger andere Kleinanleger
klagen. Dennoch: Rechtssicherheit gibt es nur, wenn Rechtsstreite
durchgefochten werden.
Riskantere Klagen bloß als 'Nebengeräusche' des Prozessalltags
abzutun, wäre falsch, da gerade 'mutige' Ansätze mitunter zu
richtungweisenden Urteilen führen: Ein Mehr an Rechtssicherheit in
die eine oder andere Richtung kann nie schaden. Und den schärfsten
Kritikern, die die Arbeit ambitionierter gegnerischer Anwälte bloß
als Klienten-Anlockerei abtun, sei gesagt: Zurücklehnen, durchatmen
und die Sache sportlich sehen. Schließlich haben viele Anleger ihre
Prozesse auch verloren. Das stimmt nämlich auch - aber längst nicht
immer.
Rückfragehinweis:
Wirtschaftsblatt Medien GmbH
Tel.: Tel.: 01/60117 / 300
mailto:redaktion@wirtschaftsblatt.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/236/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0044 2012-08-13/10:02