n LUXEMBURG/LONDON (dpa-AFX) - Großbritannien dürfte mit seiner Klage gegen die europaweite Begrenzung von Bonuszahlungen für Banker scheitern. Ein einflussreicher Gutachter des höchsten EU-Gerichts schlug in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme vor, die Klage Londons gegen die EU-Regelung komplett zurückzuweisen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wird in einigen Monaten erwartet. (Rechtssache C-507/13). Das Gericht folgt oft seinen Gutachtern.
London hatte vor gut einem Jahr in Luxemburg gegen die Obergrenzen geklagt. Es geht um Vorgaben zweier EU-Gesetze, die die Tätigkeit von Banken regeln. Darin wird die Zahlung von Boni an Mitarbeiter von Banken und Investmentfirmen auf maximal zwei Jahres-Grundgehälter begrenzt.
"Wir werden die Haltung und ihre Auswirkungen im Detail in Betracht ziehen", sagte ein Sprecher des Finanzministeriums in London. Der britische Bankenverband erklärte, er werde den Kampf des Finanzministeriums gegen die Bonusbremse weiter unterstützen. Es habe bereits deutliche Änderungen bei der Bezahlung von Bankpersonal gegeben. "Die Boni sind kleiner geworden, und das Personal wird dafür belohnt, wenn es Entscheidungen trifft, die der Bank zugute kommen, ihren Aktionären und der gesamten Wirtschaft", sagte ein Sprecher. Die Bonusbremse sei kontraproduktiv, weil sie Geldhäuser dazu zwinge, die Festgehälter zu erhöhen.
EuGH-Generalanwalt Niilo Jääskinen wies unter anderem das Argument der britischen Regierung zurück, wonach die EU-Regelungen auf einer falschen Rechtsgrundlage beruhten. Da sich der variable Bestandteil von Vergütungen auf das Risikoprofil von Geldhäusern auswirke, könne er in letzter Konsequenz auch die Stabilität von Finanzmärkten beeinflussen. Der EuGH habe bereits in anderem Fall geurteilt, dass ein Absichern des Bankensystems und mehr Sparerschutz von EU-Recht gedeckt seien.
Die Klage sei eine "Verzweiflungstat" des britischen Finanzministers George Osborne, meinte der SPD-Europaabgeordnete Udo Bullmann. "Exzessive und unverantwortliche Risiken dürfen nicht mit mehreren Jahresgehältern prämiert werden", so Bullmann.P/jha
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