Investing.com - Viele Haushalte wechseln regelmäßig ihren Stromanbieter. Grund: sie wollen damit die Stromkosten senken. Das ist legitim. Unter den Strom-Discountern befinden sich aber auch einige schwarze Schafe. Erst locken sie mit Tiefstpreisen, um dann später abzukassieren. So gesehen bei der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft (BEV), die Kunden aufs Übelste abzocken will.
Wie die BILD berichtet, soll eine Leserin der Zeitung eine böse Überraschung mit der in München ansässigen BEV erlebt haben. Der Energieversorger soll der Frau angekündigt haben, dass der monatliche Grundpreis für Strom um knapp 1.600 Prozent steigen soll.
Auch die Verbraucherzentrale schlägt Alarm. In einer Pressemitteilung hat sie ausdrücklich vor der Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) gewarnt, die "ihre Preise in hohem Maße" erhöht. Laut den eingegangenen Beschwerden soll der Grundpreis für Verbraucher in Zülpich (Nordrhein-Westfalen) von 6,23 auf 50,16 Euro im Monat steigen.
Auch in der Rheinland-Pfalz soll es die skandalöse Preiserhöhung geben, wie die Verbraucherzentrale mitteilte. Dort soll der Grundpreis von 4 Euro monatlich auf 42 Euro im Monat steigen.
Darüber hinaus sollen sich mehr und mehr BEV-Kunden darüber beschweren, dass der Energielieferant die Bonis und Guthaben nicht auszahle, so die Verbraucherzentrale.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am Mittwoch ein Aufsichtsverfahren gegen den Stromanbieter eröffnet. Der Grund: intransparente Zwischenabrechnungen und Nichteinhaltung der Anforderungen nach Paragraph 40 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Viele Billiganbieter, wie die BEV, ködern Kunden erst mit Dumping-Preisen. Ein Jahr später erhalten Stromkunden dann aber die Quittung, weil die Stromabzocker es sich doppelt und dreifach zurückholen.
Einen Überblick über die Strom-Abzocker, erhalten Sie auf Switchup.
Dort werden die Stromanbieter gelistet, die die meisten Beschwerden erhalten, darunter auch die BEV. Check 24 und Verivox haben die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft bereits nicht mehr in ihren Vergleichsportalen gelistet.
Zwar erhält die BEV auf Vergleichsportalen wie Check24 und Verivox immer recht gute Bewertungen. Viele davon sollen aber gekauft sein. Das behauptete zumindest die Verbraucherzentrale Bayern Mitte April 2018. So soll der Stromlieferant bis Herbst 2017 für eine Bewertung Geldprämien von bis zu 100 Euro gezahlt haben.
Was können Sie tun:
Nehmen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch: Stromkunden steht laut Gesetz zu, das Sonderkündigungsrecht zu nutzen, wenn der Stromanbieter die Preise erhöht. Sollten Sie einen Tarif gebucht haben, der keine Preisgarantie beinhaltet, kann das jederzeit passieren. Sie müssen jedoch schnell handeln, da sich die Frist für das Sonderkündigungsrecht häufig nur zwei Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung beläuft. Wie die Verbraucherzentrale jedoch mitteilt, könnten Sie dadurch Ihren Anspruch auf Bonus verlieren.
Sollten Sie das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen wollen, was dringend zu empfehlen ist, so müssen Sie die Kündigung in Schriftform und am besten per Einschreiben an die BEV senden.
Einen kostenlosen Musterbrief stellt die Verbraucherzentrale hier zur Verfügung.
Den Brief senden Sie dann per Einschreiben an:
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Nymphenburger Straße 154
80634 München
BEV verweigert Auszahlung von Boni und Guthaben: In dem Fall rät die Verbraucherzentrale dazu, dass Sie der BEV eine "schriftliche Frist von 14 Tagen zur Auszahlung Ihres Geldes" setzen sollten. Sollte der Energielieferant sich nicht daran halten, können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
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