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Bitkom kritsiert EuGH-Urteil zum 'Recht auf Vergessen' im Netz

Veröffentlicht am 13.05.2014, 16:39
GOOG
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BERLIN (dpa-AFX) - Der IT-Branchenverband Bitkom fürchtet nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum "Recht auf Vergessen" mehr Rechtsunsicherheit und Beschränkungen des freiheitlichen Internets. "Einerseits soll weiterhin die Presse- und Meinungsfreiheit gelten, auch die Informationsfreiheit wird groß geschrieben", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernahrd Rohleder. Andererseits würden diese grundlegenden Prinzipien eines freiheitlichen Internets eingeschränkt, "indem bestimmte Informationen von Suchmaschinen nicht mehr angezeigt werden dürfen". Konsequenz des Urteils sei "eine inkonsistente und widersprüchliche Rechtslage".

Das EuGH hatte am Dienstag entschieden, dass Suchmaschinen wie Google NAS:GOOG (ETR:GGQ1) Links zu Webseiten unter Umständen löschen müssen, wenn die dort enthaltenen Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen. Die Informationen selbst könnten weiter im Netz existieren, sie würden dann nur nicht mehr auffindbar sein. Geklagt hatte ein Spanier, der die Verlinkung seines Namens mit Informationen über eine Zwangsversteigerung kritisierte, die viele Jahre zurückliegt.

"Die Richter lassen offen, in welchen Fällen Ergebnisse gelöscht werden müssen", sagte Rohleder. "Würde man das Urteil konsequent umsetzen, müssten die Suchmaschinenbetreiber auf Anforderung für jeden Link eine Einzelfallprüfung vornehmen, in der verschiedene Interessen (...) abgewogen werden." Das sei in der Praxis gar nicht umsetzbar.tk

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