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DGAP-News: NextAlarm AG: Kabellose Verbindungsbrücke für patentierten Alarm-Breitbandadapter der NextAlarm AG erhältlich (deutsch)

Veröffentlicht am 19.04.2012 11:22
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NextAlarm AG: Kabellose Verbindungsbrücke für patentierten Alarm-Breitbandadapter der NextAlarm AG erhältlich

DGAP-News: NextAlarm AG / Schlagwort(e): Sonstiges

NextAlarm AG: Kabellose Verbindungsbrücke für patentierten

Alarm-Breitbandadapter der NextAlarm AG erhältlich

19.04.2012 / 11:21

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Kabellose Verbindungsbrücke für patentierten Alarm-Breitbandadapter der

NextAlarm AG erhältlich

München (19. April 2012) - Ab sofort gibt es eine neue kabellose

Anschlussmöglichkeit für den Breitbandadapter der NextAlarm AG. Die neue

kabellose Verbindungsbrücke ergänzt preisgünstig das bestehende Bauteil,

der eine schnelle Verbindung zu Funk(WiFi)-Netzwerken möglich macht.

Die Kombination von Verbindungsbrücke und Breitbandadapter ist mit der

gesamten Produktpalette der NextAlarm-Services kompatibel. Private und

geschäftliche Alarmsysteme sind damit in der Lage die patentierte

Breitband-Internetverbindung von NextAlarm zur Datenübermittlung zu nutzen.

Im Gegensatz zu anderen Internet- Protokoll(IP)-Alarm-Systemen ist der

Alarmbreitbandadapter mit nahezu allen existierenden Alarmsystemen

kompatibel und kann ohne zusätzliche Software installiert werden. Die neue

kabellose Verbindungsbrücke braucht keinen eigenen Stromanschluss, sie wird

über den Breitbandadapter an das Stromnetz angeschlossen.

Jedes beliebige Alarmsystem, das das sogenannte 'Contact-ID-Reporting'

unterstützt, kann über das Alarm-Breitband-Netzwerk (ABN) Alarmsignale über

das Breitbandinternet oder eine Standardtelefonleitung senden. Bisherige

analoge Alarmsysteme können Signale nicht verlässlich über digitale

Telefonleitungen oder Voice over IP-Services senden. Besitzer dieser

Systeme hatten bislang keine Wahl. Entweder mussten sie das System über

eine Standardtelefonleitung anschließen oder sie installierten ein teures

Funkeinwahlgerät (Cellular-Dialer), das hohe monatliche Gebühren

verursacht.

Bryan Field-Elliot, Technischer Leiter von NextAlarm Monitoring Services:

'WiFi-Unterstützung ist die am häufigsten nachgefragte Nutzungsmöglichkeit

bei unseren Produkten. Bei den meisten Kunden ist die Zentrale Einheit im

Keller oder in einem Schrank untergebracht. Da ist es meist nicht einfach,

ein Ethernet-Kabel für den Computeranschluss zu verlegen. Wir haben bereits

in der Vergangenheit kabellose Verbindungsbrücken angeboten, die neue

Hardware ist jedoch billiger, an jedem Windows-PC einfach zu installieren

und durch die Nutzung des Stromanschlusses des Breitbandadapters gibt es

auch keine Probleme mit zusätzlichen Kabeln.'

Nutzer von NextAlarm ABN können sich zudem über zusätzliche

Anwendungsmöglichkeiten ihres Alarmsystems freuen: Über den Adapter sind

Alarmbenachrichtigung per Email, Smartphone-APP, SMS, automatisiertem

Telefonanruf oder Anrufe von Wachpersonal möglich. Der Kunde wird außerdem

benachrichtigt, wenn seine Internetverbindung gestört ist - ein großer

Vorteil, den die Übertragung per Standardtelefonleitungen nicht bieten

kann.

Die NextAlarm AG ist die Muttergesellschaft der in Ojai, Kalifornien/USA,

ansässigen NextAlarm Monitoring Services, Inc., die schon seit zwölf Jahren

am amerikanischen Markt mit Sicherheitslösungen für Privatpersonen sowie

Kleinbetriebe erfolgreich agiert. Die AG wurde 2010 gegründet und ist seit

März 2011 im Freiverkehr der Frankfurter Börse notiert.

www.NextAlarm.de

Pressekontakt für die NextAlarm AG:

wordstatt GmbH

Dagmar Metzger

Tel.: 089/3577579-0

E-Mail: info@wordstatt.de

Ende der Corporate News

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19.04.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

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165619 19.04.2012

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