RHÖN-KLINIKUM AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
RHÖN-KLINIKUM AG
15.06.2012 12:00
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG
Die Bankhaus Lampe KG, Bielefeld, Deutschland, hat uns am 13. Juni 2012
nach § 25 Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt:
Der Stimmrechtsanteil der Bankhaus Lampe KG an der RHÖN-KLINIKUM AG,
Salzburger Leite 1, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale, Deutschland, hat am 12.
Juni 2012 die Schwelle von 5% überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt
5,41% (entspricht 7.481.000 Stimmrechten). Von diesen Stimmrechten
entfallen 0,02% (entspricht 25.000 Stimmrechten) auf Stimmrechtsanteile
nach §§ 21, 22 WpHG und 5,39% (entspricht 7.456.000 Stimmrechten) auf
(Finanz- / sonstige) Instrumente nach §25 WpHG. Von den Stimmrechtsanteilen
aus Instrumenten nach § 25 WpHG sind 0,00 % (entspricht 0 Stimmrechten)
mittelbar gehalten.
Zum Ausübungszeitpunkt der Instrumente nach § 25 WpHG teilte uns die
Bankhaus Lampe KG folgendes mit:
'Die Bankhaus Lampe KG hat die in Rede stehenden Aktien als
Wertausgleichsleistung unter dem deutschen Rahmenvertrag für
Wertpapierdarlehen an mehrere Kontrahenten gestellt. Sie bilden insofern
eine Sicherheitsleistung für gegenläufige Wertpapierdarlehensgeschäfte in
anderen Wertpapieren, die unterschiedliche, zum Teil auch zeitlich
unbeschränkte, Laufzeiten aufweisen.
Unanhängig von den Laufzeiten der Wertpapierdarlehensgeschäfte kommt es
allerdings regelmäßig zum Austausch von Wertausgleichsleistungen zur
Optimierung unseres Sicherheiten-Portfolios, so dass von den Fälligkeiten
der Wertpapierdarlehen nicht auf die Fälligkeiten der
Wertausgleichsleistungen geschlossen werden kann.
Zusätzlich hat die Bankhaus Lampe KG auch Teile der in Rede stehenden
Aktien als Darlehensgegenstand mit unbestimmter Laufzeit verliehen.'
Bad Neustadt a. d. Saale, 15. Juni 2012
Der Vorstand
___________________________________________________________________
Dr. Kai G. Klinger
Head of Investor Relations
RHÖN-KLINIKUM AG
Schlossplatz 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Telefon: 09771 65 - 1318
Telefax: 09771 99 - 1736
15.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: RHÖN-KLINIKUM AG
Schlossplatz 1
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Deutschland
Internet: www.rhoen-klinikum-ag.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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RHÖN-KLINIKUM AG
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Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG
Die Bankhaus Lampe KG, Bielefeld, Deutschland, hat uns am 13. Juni 2012
nach § 25 Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt:
Der Stimmrechtsanteil der Bankhaus Lampe KG an der RHÖN-KLINIKUM AG,
Salzburger Leite 1, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale, Deutschland, hat am 12.
Juni 2012 die Schwelle von 5% überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt
5,41% (entspricht 7.481.000 Stimmrechten). Von diesen Stimmrechten
entfallen 0,02% (entspricht 25.000 Stimmrechten) auf Stimmrechtsanteile
nach §§ 21, 22 WpHG und 5,39% (entspricht 7.456.000 Stimmrechten) auf
(Finanz- / sonstige) Instrumente nach §25 WpHG. Von den Stimmrechtsanteilen
aus Instrumenten nach § 25 WpHG sind 0,00 % (entspricht 0 Stimmrechten)
mittelbar gehalten.
Zum Ausübungszeitpunkt der Instrumente nach § 25 WpHG teilte uns die
Bankhaus Lampe KG folgendes mit:
'Die Bankhaus Lampe KG hat die in Rede stehenden Aktien als
Wertausgleichsleistung unter dem deutschen Rahmenvertrag für
Wertpapierdarlehen an mehrere Kontrahenten gestellt. Sie bilden insofern
eine Sicherheitsleistung für gegenläufige Wertpapierdarlehensgeschäfte in
anderen Wertpapieren, die unterschiedliche, zum Teil auch zeitlich
unbeschränkte, Laufzeiten aufweisen.
Unanhängig von den Laufzeiten der Wertpapierdarlehensgeschäfte kommt es
allerdings regelmäßig zum Austausch von Wertausgleichsleistungen zur
Optimierung unseres Sicherheiten-Portfolios, so dass von den Fälligkeiten
der Wertpapierdarlehen nicht auf die Fälligkeiten der
Wertausgleichsleistungen geschlossen werden kann.
Zusätzlich hat die Bankhaus Lampe KG auch Teile der in Rede stehenden
Aktien als Darlehensgegenstand mit unbestimmter Laufzeit verliehen.'
Bad Neustadt a. d. Saale, 15. Juni 2012
Der Vorstand
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Dr. Kai G. Klinger
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Schlossplatz 1
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Deutschland
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