Berlin (Reuters) - Die Auszahlung der geplanten fünf Milliarden Euro an die Bundesländer für eine bessere Ausstattung mit Computern und Internet an Schulen verzögert sich.
Einstimmig entschieden die Länder am Freitag im Bundesrat, zu der dafür notwendigen Grundgesetzänderung den Vermittlungsausschuss anzurufen, um das Gesetz grundlegend zu überarbeiten. Mehrere Ministerpräsidenten hatten zuvor Kritik an der mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP im Bundestag beschlossenen Verfassungsänderung geäußert, die den Digitalpakt und weitere Finanzhilfen des Bundes möglich machen sollte. Es ist das erste Projekt in dieser Legislaturperiode, das im Vermittlungsausschuss landet.
Das Grundgesetz soll geändert werden, um dem Bund direkte Hilfen für die Kommunen zu ermöglichen und so das Kooperationsverbot zu lockern. Bisher darf der Bund nur finanzschwachen Kommunen unter die Arme greifen. Für die Verfassungsänderung ist außer im Bundestag auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit nötig. Der "Digitalpakt Schule" ist das erste Vorhaben, das auf der neuen gesetzlichen Grundlage umgesetzt werden soll. Eigentlich war vorgesehen, dass die Kommunen ab dem 1. Januar daraus Geld beantragen können.
Die Länder sehen ihre in der Verfassung garantierte Zuständigkeit in der Bildungspolitik in Gefahr. Kritik von den Ländern gibt es auch an einer vorgesehenen Grundgesetzänderung, durch die sie die Hälfte der Kosten tragen müssen, wenn der Bund ihnen Finanzhilfen gewährt. Außerdem schreibt sie vor, dass die Verwendung der Mittel regelmäßig überprüft wird. Ebenfalls strittig ist, wie weit die Lockerung des Kooperationsverbotes gehen soll.
Mit den geplanten Änderungen des Grundgesetzes soll dem Bund unter anderem auch ermöglicht werden, den Ländern beim sozialen Wohnungsbau und beim öffentlichen Personennahverkehr stärker unter die Arme zu greifen.
Das Vermittlungsverfahren beginnt im kommenden Jahr. Ein Termin für die erste Sitzung des gemeinsamen Gremiums von Bundestag und Bundesrat steht laut Länderkammer noch nicht fest.