FRANKFURT/KASSEL (dpa-AFX) - Für die rund 750 000 Beschäftigten der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau gilt vom nächsten Jahr an ein tariflicher Mindestlohn von 7,40 Euro im Westen und 7,20 Euro im Osten. Das haben die Gewerkschaft IG BAU und die Arbeitgeberverbände am Donnerstagabend in Kassel beschlossen. Mit der Tarifeinigung werden die Löhne schrittweise an den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro herangeführt, den der Bundestag beschlossen hatte. Die Tarifparteien nutzen dabei die Anpassungszeit bis Ende 2017, die das Mindestlohngesetz erlaubt. Die Löhne steigen weiter auf 8,00 Euro West und 7,90 Euro Ost zum Jahresbeginn 2016, bundeseinheitlich 8,60 Euro Anfang 2017 und 9,10 Euro ab 1. November 2017.
Damit würden die Branchen "ein gutes Stück zukunftsfester" aufgestellt, sagte der IG BAU-Verhandlungsführer Harald Schaum. Das Ergebnis sei ein für beide Seiten vertretbarer Kompromiss. Aus Sicht der Betriebe sei der Abschluss zwar besser als die gesetzliche Alternative, sagte der Geschäftsführer der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände, Burkhard Möller, der dpa. Sonst hätten 2015 gleich 8,50 Euro bezahlt werden müssen und 2017 um die 8,80 Euro. Sein Verband sei aber weiter davon überzeugt, dass der Mindestlohn auf Dauer massive Produktionsrückgänge bringen werde, sagte Möller.
Direkt betroffen seien fast nur die etwa 320 000 Saisonarbeiter. Die festen Beschäftigten lägen ohnehin meist über der Mindestlohngrenze. Bei den Saisonarbeitern werde es deutlichen Abbau geben und in der Folge mehr Importe aus Konkurrenzländern wie Rumänien, Polen und Griechenland. Die Gewerkschaft hatte den am Donnerstag vom Bundestag beschlossenen gesetzlichen Mindestlohn dagegen begrüßt: "Geschäftsmodelle, die auf Dumpinglöhnen und Ausbeutung der Beschäftigten basieren, dürfen keine Chance haben", hatte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feige erklärt.br