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OTS: MfAM Mobilfunk Asset Management GmbH / InfraTrust: Erneute Einstweilige ...

Veröffentlicht am 27.12.2013, 08:53
InfraTrust: Erneute Einstweilige Verfügung gegen Oliver Schulz wegen

Falschbehauptungen / Von Oliver Schulz und Heinrich Böhmer

übernommener Fonds ITP 1 vor der Insolvenz

Berlin (ots) - Zu Beginn letzter Woche erreichten die

InfraTrust-Geschäftsführung Hinweise, dass der Geschäftsführer der

Sworn Gruppe, Oliver Schulz, neuerlich ein Schreiben mit Bezug auf

den offenbar insolventen Fonds InfraTrust Premium 1 (ITP 1)

verbreitet hat. Zur Erläuterung: Der ITP 1 war der Einzige aller

ursprünglich von der Berlin Atlantic Capital (BAC) emittierten Fonds

der InfraTrust-Reihe, der durch Oliver Schulz und dessen Partner Dr.

Heinrich Böhmer als Geschäftsführer sowohl des Fonds- wie auch der

Komplementärgesellschaft übernommen wurde. Nun stehen beide, Fonds

und Komplementärin, vor der Insolvenz. Innerhalb seiner Mitteilung

versuchte Herr Schulz mit kruden Behauptungen den Niedergang dieses

Fonds, der seit rund zwei Jahren unter dessen Kontrolle steht, den

BAC-Gründern Stefan Beiten, Franz-Philippe Przybyl und Nikolaus Weil

zuzuschreiben. Als sei das nicht schon absurd genug, behauptete Herr

Schulz auch noch, dass der von ihm initiierte blog

www.oliverschulz.com durch sogenannte DDoS-Attacken sabotiert werde

und erweckt in diesem Zusammenhang den Eindruck, die Herren Beiten,

Przybyl und Weil hätten diese Attacken veranlasst. Hiergegen wurde

nun vor dem Landgericht Berlin eine Einstweilige Verfügung gegen

Oliver Schulz erwirkt.

Das Landgericht Berlin befand, dass der vollständige Text, den

Herr Schulz sowohl versandt als auch innerhalb seines blogs zur

Verfügung gestellt hat, unzulässig ist. Es ist Oliver Schulz also

insbesondere untersagt, künftig weiterhin einen derartigen Eindruck

zu erwecken. Kommt Herr Schulz dem nicht nach, drohen ihm ein

Ordnungsgeld in Höhe von 250.000,- Euro oder ersatzweise eine Haft

von bis zu sechs Monaten.

Im Vorfeld der jetzt erlassenen einstweiligen Verfügung hatte

Oliver Schulz noch vollmundig angekündigt, dass er 'weder eine

Unterlassungserklärung abgeben, noch meine Aussagen widerrufen'

werde. Er ließ sogar beim Landgericht Berlin eine sogenannte

Schutzschrift hinterlegen. Mittels dieser Schutzschrift, die den von

ihm verbreiteten Text umfasste, wollte er den nun erfolgten Erlass

der einstweiligen Verfügung verhindern. Das Gericht sah diese

Schutzschrift angesichts der schwerwiegenden falschen Behauptungen

des Herrn Schulz aber als wirkungslos an.

Es ist übrigens die mittlerweile fünfte Einstweilige Verfügung,

die das Landgericht Berlin in diesem Jahr gegen Oliver Schulz oder

seine Unterstützer wegen unwahrer Behauptungen erlassen hat. In der

Konsequenz musste Herr Schulz innerhalb seines blogs bereits mehrfach

Korrekturen seiner unwahren Behauptungen vornehmen.

Stephan Brückl zu dem Vorgehen von Oliver Schulz: 'Herr Schulz hat

mit seinen Falschaussagen die Anleger der IT-Fonds und

Vertriebspartner genügend strapaziert. Darüber hinaus beinträchtigen

seine Aktivitäten die Refinanzierungsbemühungen zahlreicher

InfraTrust Fonds zum Schaden der Anleger. '

OTS: MfAM Mobilfunk Asset Management GmbH

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