Börsen-Zeitung: Hochfrequenz-Unfug, Kommentar zu den
Regulierungsvorschlägen für den Hochfrequenzhandel des Europäischen
Parlaments, von Christopher Kalbhenn.
Frankfurt (ots) - Über die Märkte und Finanzdienstleister bricht
derzeit ein Regulierungs-Tsunami herein. Doch es ist nicht nur die
kaum noch zu bewältigende Masse an neuen Regeln und Vorschriften, die
Rechts- und Compliance-Abteilungen an den Rand des Wahnsinns treibt.
Hinzu kommen noch übereilte und daher unausgegorene, in einigen
Fällen ausgesprochen unsinnige Regulierungsansätze. Ein Beispiel für
nicht genügend überdachte Schnellschüsse bieten gerade die
Initiativen zur Regulierung des Hochfrequenzhandels. Ein Fehler ist
bereits, dass hier der Plural verwendet werden muss. Welchen Sinn
macht der deutsche Alleingang, wenn doch eine koordinierte
europaweite Regulierung zwingend notwendig ist und zudem auch gerade
auf den Weg gebracht wird?
Dem deutschen Gesetztentwurf kann immerhin zugutegehalten werden,
dass er durchaus sinnvolle Elemente enthält, die helfen können, die
vom Blitzhandel ausgehenden Risiken für Systeme und Anleger zu
reduzieren. Dazu zählen unter anderem die erhöhten Anforderungen an
die Hochfrequenzhändler und die Börsen, darunter die - allerdings
bereits bestehenden - Volatilitätsunterbrechungen und
Gebührenbelastungen für Marktteilnehmer, bei denen der Anteil nicht
ausgeführter Orders festgelegte Größenordnungen überschreitet.
Zu begrüßen ist auch der Verzicht auf eine Mindestverweildauer für
in die Systeme gestellte Orders. Jedoch wird dieser Unfug leider im
Europäischen Parlament als Regulierungslösung orchestriert. Die
Mindestverweildauer von 0,5 Sekunden, die den Handel 'entschleunigen'
soll, ist ein Paradebeispiel für haarsträubende Initiativen, bei
denen Regeln entworfen werden, ohne sich den zu regulierenden
Gegenstand auch nur annähernd hinreichend genau anzuschauen. Genauso
gut könnte ein Arzt einem blau anlaufenden Patienten eine Spritze
geben, ohne ihn zu untersuchen und zu ermitteln, welches Präparat ihm
helfen (oder ihn umbringen) könnte.
Die Vorstellung, dass die Mindestverweildauer den Handel
verlangsamt, ist absurd. Erstens bleiben die superschnellen Computer
superschnell. Zweitens werden im Handel nicht nur Orders eingestellt,
sondern es wird auch auf eingestellte Orders zugegriffen. Mit anderen
Worten: Die Hochfrequenzhändler werden mit ihren Algorithmen die mit
Zwangsverweildauer eingestellten Orders in den Systemen aufspüren und
mühelos profitabel abgreifen. Das Nachsehen haben die
Marktteilnehmer, die Orders einstellen.
(Börsen-Zeitung, 27.9.2012)
Originaltext: Börsen-Zeitung
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Regulierungsvorschlägen für den Hochfrequenzhandel des Europäischen
Parlaments, von Christopher Kalbhenn.
Frankfurt (ots) - Über die Märkte und Finanzdienstleister bricht
derzeit ein Regulierungs-Tsunami herein. Doch es ist nicht nur die
kaum noch zu bewältigende Masse an neuen Regeln und Vorschriften, die
Rechts- und Compliance-Abteilungen an den Rand des Wahnsinns treibt.
Hinzu kommen noch übereilte und daher unausgegorene, in einigen
Fällen ausgesprochen unsinnige Regulierungsansätze. Ein Beispiel für
nicht genügend überdachte Schnellschüsse bieten gerade die
Initiativen zur Regulierung des Hochfrequenzhandels. Ein Fehler ist
bereits, dass hier der Plural verwendet werden muss. Welchen Sinn
macht der deutsche Alleingang, wenn doch eine koordinierte
europaweite Regulierung zwingend notwendig ist und zudem auch gerade
auf den Weg gebracht wird?
Dem deutschen Gesetztentwurf kann immerhin zugutegehalten werden,
dass er durchaus sinnvolle Elemente enthält, die helfen können, die
vom Blitzhandel ausgehenden Risiken für Systeme und Anleger zu
reduzieren. Dazu zählen unter anderem die erhöhten Anforderungen an
die Hochfrequenzhändler und die Börsen, darunter die - allerdings
bereits bestehenden - Volatilitätsunterbrechungen und
Gebührenbelastungen für Marktteilnehmer, bei denen der Anteil nicht
ausgeführter Orders festgelegte Größenordnungen überschreitet.
Zu begrüßen ist auch der Verzicht auf eine Mindestverweildauer für
in die Systeme gestellte Orders. Jedoch wird dieser Unfug leider im
Europäischen Parlament als Regulierungslösung orchestriert. Die
Mindestverweildauer von 0,5 Sekunden, die den Handel 'entschleunigen'
soll, ist ein Paradebeispiel für haarsträubende Initiativen, bei
denen Regeln entworfen werden, ohne sich den zu regulierenden
Gegenstand auch nur annähernd hinreichend genau anzuschauen. Genauso
gut könnte ein Arzt einem blau anlaufenden Patienten eine Spritze
geben, ohne ihn zu untersuchen und zu ermitteln, welches Präparat ihm
helfen (oder ihn umbringen) könnte.
Die Vorstellung, dass die Mindestverweildauer den Handel
verlangsamt, ist absurd. Erstens bleiben die superschnellen Computer
superschnell. Zweitens werden im Handel nicht nur Orders eingestellt,
sondern es wird auch auf eingestellte Orders zugegriffen. Mit anderen
Worten: Die Hochfrequenzhändler werden mit ihren Algorithmen die mit
Zwangsverweildauer eingestellten Orders in den Systemen aufspüren und
mühelos profitabel abgreifen. Das Nachsehen haben die
Marktteilnehmer, die Orders einstellen.
(Börsen-Zeitung, 27.9.2012)
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