📢 ProPicks-KI: Die #1 Strategie, wenn Tech schwächelt. Im Juli: Doppelt so stark wie der S&P!Informieren

ots.CorporateNews: Börsen-Zeitung / Börsen-Zeitung: Hochfrequenz-Unfug, Kommentar zu den ...

Veröffentlicht am 26.09.2012, 20:47
Börsen-Zeitung: Hochfrequenz-Unfug, Kommentar zu den

Regulierungsvorschlägen für den Hochfrequenzhandel des Europäischen

Parlaments, von Christopher Kalbhenn.

Frankfurt (ots) - Über die Märkte und Finanzdienstleister bricht

derzeit ein Regulierungs-Tsunami herein. Doch es ist nicht nur die

kaum noch zu bewältigende Masse an neuen Regeln und Vorschriften, die

Rechts- und Compliance-Abteilungen an den Rand des Wahnsinns treibt.

Hinzu kommen noch übereilte und daher unausgegorene, in einigen

Fällen ausgesprochen unsinnige Regulierungsansätze. Ein Beispiel für

nicht genügend überdachte Schnellschüsse bieten gerade die

Initiativen zur Regulierung des Hochfrequenzhandels. Ein Fehler ist

bereits, dass hier der Plural verwendet werden muss. Welchen Sinn

macht der deutsche Alleingang, wenn doch eine koordinierte

europaweite Regulierung zwingend notwendig ist und zudem auch gerade

auf den Weg gebracht wird?

Dem deutschen Gesetztentwurf kann immerhin zugutegehalten werden,

dass er durchaus sinnvolle Elemente enthält, die helfen können, die

vom Blitzhandel ausgehenden Risiken für Systeme und Anleger zu

reduzieren. Dazu zählen unter anderem die erhöhten Anforderungen an

die Hochfrequenzhändler und die Börsen, darunter die - allerdings

bereits bestehenden - Volatilitätsunterbrechungen und

Gebührenbelastungen für Marktteilnehmer, bei denen der Anteil nicht

ausgeführter Orders festgelegte Größenordnungen überschreitet.

Zu begrüßen ist auch der Verzicht auf eine Mindestverweildauer für

in die Systeme gestellte Orders. Jedoch wird dieser Unfug leider im

Europäischen Parlament als Regulierungslösung orchestriert. Die

Mindestverweildauer von 0,5 Sekunden, die den Handel 'entschleunigen'

soll, ist ein Paradebeispiel für haarsträubende Initiativen, bei

denen Regeln entworfen werden, ohne sich den zu regulierenden

Gegenstand auch nur annähernd hinreichend genau anzuschauen. Genauso

gut könnte ein Arzt einem blau anlaufenden Patienten eine Spritze

geben, ohne ihn zu untersuchen und zu ermitteln, welches Präparat ihm

helfen (oder ihn umbringen) könnte.

Die Vorstellung, dass die Mindestverweildauer den Handel

verlangsamt, ist absurd. Erstens bleiben die superschnellen Computer

superschnell. Zweitens werden im Handel nicht nur Orders eingestellt,

sondern es wird auch auf eingestellte Orders zugegriffen. Mit anderen

Worten: Die Hochfrequenzhändler werden mit ihren Algorithmen die mit

Zwangsverweildauer eingestellten Orders in den Systemen aufspüren und

mühelos profitabel abgreifen. Das Nachsehen haben die

Marktteilnehmer, die Orders einstellen.

(Börsen-Zeitung, 27.9.2012)

Originaltext: Börsen-Zeitung

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30377

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_30377.rss2

Pressekontakt:

Börsen-Zeitung

Redaktion

Telefon: 069--2732-0

www.boersen-zeitung.de

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.