📢 ProPicks-KI: Die #1 Strategie, wenn Tech schwächelt. Im Juli: Doppelt so stark wie der S&P!Informieren

ots.CorporateNews: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe / Baugewerbe kritisiert ...

Veröffentlicht am 09.03.2012, 11:09
Aktualisiert 09.03.2012, 11:12
Baugewerbe kritisiert Referentenentwurf zur Bekämpfung von

Zahlungsverzug: Vorschlag verschlechtert Zahlungsfristen für

Bauunternehmer

Berlin (ots) - 'Die in dem vorgelegten Referentenentwurf

vorgesehenen Änderungen führen im Baugewerbe nicht zu einer

Verbesserung, sondern zu deutlich längeren Zahlungsfristen als dies

derzeit der Fall ist, so dass das eigentliche Ziel der Richtlinie

durch den Entwurf konterkariert wird.' Mit diesen Worten kommentierte

der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen

Baugewerbes, Felix Pakleppa, den Referentenentwurf zur Umsetzung der

EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf

vorgelegt, der die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im

Geschäftsverkehr in Deutschland umsetzen soll. Hintergrund der

Richtlinie ist die schlechte Zahlungsmoral vieler Gläubiger, die

Rechnungen erst lange nach Ablauf der Zahlungsfrist begleichen.

Schwerpunkt des vorliegenden Entwurfs ist eine Änderung des

Bürgerlichen Gesetz-buchs bezüglich der Fälligkeit von

Entgeltforderungen sowie der Verzugsfolgen. Neu eingeführt werden

soll die Möglichkeit, eine Frist für die Abnahme der Gegenleistung zu

vereinbaren.'Die Möglichkeit, Zahlungsfristen im unternehmerischen

Geschäftsverkehr von 60 Tagen nach Zugang einer Rechnung zu

vereinbaren, bedeutet für den Bauunternehmer eine deutliche

Schlechterstellung, da im Baugewerbe grundsätzlich die Vergütung mit

der Abnahme der Werkleistung fällig wird.' Warnt Pakleppa. 'Weiter

verschlimmert wird die Situation noch dadurch, dass nach dem Entwurf

die Auftraggeberseite berechtigt ist, Abnahmefristen von 30 Tagen und

mehr zu vereinbaren. Dies steht in auffälligem Missverhältnis zu dem

im Werkvertragsrecht derzeit geltenden Grundsatz, wonach der

Bauunternehmer die Abnahme grundsätzlich unverzüglich nach

vollständiger und vertragsgemäßer Fertigstellung des Werkes verlangen

kann. Ein 'Abnahmeverfahren', das innerhalb einer bestimmten Frist

durchzuführen ist, ist gerade nicht vorgesehen' kritisiert Pakleppa

den Entwurf.

Im Ergebnis wird durch den Gesetzentwurf der Zahlungsverzug im

werkvertraglichen Geschäftsverkehr nicht bekämpft. Vielmehr wird

durch die geplante Änderung der Zahlungsverzug weiter befördert,

indem es Auftraggebern erleichtert wird, Zahlungsfristen zu

verlängern. Das Baugewerbe fordert daher, 'dass die derzeit im

Werkvertragsrecht geltenden Regelungen zur Abnahme, Fälligkeit sowie

zur Zahlungsfrist zumindest nicht zu Lasten der Auftragnehmer

verändert werden. Die vorleistungspflichtigen Unternehmen der

Bauwirtschaft dürfen nicht für noch längere Zeiträume als

unfreiwillige Kreditgeber missbraucht werden, als dieses ohnehin

bereits der Fall ist. Das Ziel der Richtlinie, Zahlungsfristen zu

verkürzen und die Zahlungsmoral zu verbessern, darf nicht ad absurdum

geführt werden,' so Pakleppa.

Originaltext: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/33001

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_33001.rss2

Pressekontakt:

Dr. Ilona K. Klein

Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Zentralverband Deutsches Baugewerbe

Kronenstr. 55-58

10117 Berlin

Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420

eMail klein@zdb.de

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.