IRVING/WASHINGTON (dpa-AFX) - Nachdem die US-Regierung wegen angeblicher Sanktionsverstöße eine Millionenstrafe gegen ExxonMobil (112:XON) verhängt hat, geht der texanische Ölriese auf Konfrontationskurs. Der Konzern reichte am Donnerstag eine Anfechtungsklage ein und kritisierte das Finanzministerium scharf. Die Strafe sei "grundlegend unfair", weshalb man vor Gericht ziehe, teilte Exxon mit.
Zuvor hatten die USA ihrem größten Ölmulti ein Bußgeld in Höhe von 2,0 Millionen Dollar (1,7 Mio Euro) aufgrund von Öl- und Gasgeschäften mit dem russischen Rosneft-Konzern aufgebrummt. Es geht um Verstöße gegen Sanktionen, die im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt gegen russische Geschäftsleute verhängt wurden.
Konkret dreht sich der Streit laut Ministerium um acht Dokumente, die im Rahmen von Geschäften von Exxon-Töchtern mit Rosneft vom Chef des russischen Ölkonzerns, Igor Setschin, unterzeichnet worden seien. Setschin war kurz zuvor auf die US-Sanktionsliste gesetzt worden. Pikant: Die Verstöße sollen sich im Mai 2014 ereignet haben, als der heutige US-Außenminister Rex Tillerson noch Exxon-Chef war.
Exxon habe damit eine "rücksichtslose Missachtung" des US-Sanktionsrechts demonstriert, heißt es in einer Mitteilung des Finanzministeriums. Der Konzern habe die Verstöße zudem nicht freiwillig offengelegt, was die ganze Angelegenheit zu einem "unerhörten Fall" mache.
Ein Sprecher von Exxon hatte die Vorwürfe bereits kurz nach Verkündung des Bußgeldes zurückgewiesen. Später legte der Konzern mit der Ankündigung nach, den Rechtsweg einzuschlagen, um die Strafe abzuwenden. Exxon behauptet, sich bei den Geschäften an die Vorgaben des Weißen Hauses und des Finanzministeriums gehalten zu haben.
Exxon betont, dass Rosneft nicht vom Handelsverbot betroffen gewesen sei. Zum Verhängnis wurde dem Konzern jedoch, dass sich andere Geschäftspartner wie Rosneft-Chef Setschin persönlich auf der Sanktionsliste befanden. Nach Darstellung von Exxon habe die US-Regierung dies jedoch zunächst als unproblematisch eingestuft, diese vorgegebene Linie sei dann rückwirkend uminterpretiert worden.