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Scholz - Bürgermeister würden Grundsteuer-Erhöhungen nicht überleben

Veröffentlicht am 23.05.2019, 14:16
Aktualisiert 23.05.2019, 14:20
© Reuters. Finance Minister Olaf Scholz addresses a news conference to present the results of the latest tax revenue estimate in Berlin

Berlin (Reuters) - Die Kommunen werden nach Einschätzung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz keine Erhöhungen der Immobilien-Grundsteuer wagen.

"Kein Bürgermeister wird es überleben, wenn er den Hebesatz nicht senkt, falls es zu einem Mehraufkommen in seiner Gemeinde kommt", sagte der SPD-Politiker am Donnerstag in Berlin bei einer Veranstaltung des Immobilieneigentümerverbandes Haus & Grund.

Scholz vertraut also nach der jetzt anstehenden und sowohl innerhalb der großen Koalition als auch mit den Ländern umstrittenen Reform darauf, dass die Gemeinden als Profiteure der Grundsteuer nicht mit höheren Einnahmen liebäugeln. Denn er hat versprochen, dass es im Schnitt keine zusätzlichen Belastungen für Eigentümer und Mieter geben soll. Allerdings wird erwartet, dass es trotzdem zahlreiche Betroffene gibt, die mehr zahlen müssen. Scholz sagte, er könne zwar nicht garantieren, dass die Kommunen wie gewünscht handelten: "Aber ich habe politischen Einfluss", sagte der Vize-Kanzler und erntete dafür Pfiffe und Buhrufe. "Man kann auf Aussagen von Politikern vertrauen."

Scholz hat für seinen Gesetzentwurf viel Kritik geerntet. Es wird befürchtet, dass Wohnen dadurch in Deutschland noch teurer wird, vor allem in Großstädten. Denn seine Pläne orientieren sich an der tatsächlichen Wertentwicklung der Grundstücke und neu auch an den durchschnittlich gezahlten Mieten an einem Standort. Über die Grundsteuer fließen jährlich 14,8 Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen. Sollte die Reform bis zum Jahresende nicht gelingen, darf die Grundsteuer ab 2020 nicht mehr erhoben werden. Scholz braucht für eine Einigung auch die Zustimmung der Länder. Vor allem Bayern fordert Öffnungsklauseln, damit Länder eigene Wege gehen können.

Bislang richtet sich die Steuer nach den Grundstückswerten von 1935 im Osten und 1964 im Westen. Das Bundesverfassungsgericht hat deswegen eine Neuberechnung verlangt, die Scholz zufolge erstmals ab 2025 gelten und dann alle sieben Jahre automatisch aktualisiert werden soll.

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