Eurohypo Capital Funding Trust II: EU-Kommission ändert Verkaufsauflage für Eurohypo in Abwicklungsauflage, organisatorische Maßnahmen zur Umsetzung beschlossen
Eurohypo Capital Funding Trust II / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung
30.03.2012 12:08
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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30. März 2012
Eurohypo Capital Funding Trust II: Mitteilung für Inhaber gewinnabhängiger
Eigenmittelinstrumente
Ad-Hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
EU-Kommission ändert Verkaufsauflage für Eurohypo in Abwicklungsauflage,
organisatorische Maßnahmen zur Umsetzung beschlossen
Die Europäische Kommission hat heute der Bundesrepublik Deutschland
mitgeteilt, dass sie die Veräußerungsauflage aus dem Jahr 2009 für die
Commerzbank-Tochter Eurohypo in eine Abwicklungsauflage geändert hat. Die
Commerzbank muss demnach sowohl das Staatsfinanzierungsgeschäft (Public
Finance) als auch den größten Teil der gewerblichen Immobilienfinanzierung
(Nicht-Kernbereiche Commercial Real Estate) der Eurohypo vollständig
abbauen. Lediglich ein deutlich reduzierter Teil der gewerblichen
Immobilienfinanzierung in Deutschland, Vereinigtes Königreich, Frankreich
und Polen darf weitergeführt werden. Laut den Auflagen der Europäischen
Kommission sollen die Nicht-Kernaktivitäten der Eurohypo (Public Finance
und Nicht-Kernbereiche des Commercial Real Estate Geschäfts)
organisatorisch klar von den Kernaktivitäten (Kernbereiche des Commercial
Real Estate Geschäfts) getrennt werden.
Die Vorstände von Commerzbank und Eurohypo haben beschlossen, die Auflagen
der EU-Kommission wie folgt umzusetzen: Die Geschäftsfelder Commercial Real
Estate und Public Finance werden organisatorisch neu ausgerichtet. Die
Nicht-Kernaktivitäten werden künftig in einer neuen konzern-internen
Abbaueinheit mit dem Namen 'Non Core Assets' (NCA) gemanagt. Ziel der
Commerzbank ist es, die Portfolios dieser Nicht-Kernaktivitäten weiterhin
konsequent zurückzuführen. Das deutlich reduzierte Commercial Real Estate
Geschäft in Deutschland, Vereinigtes Königreich, Frankreich und Polen soll
in den kommenden Jahren sukzessive auf die Commerzbank AG übertragen
werden. Es wird künftig operativ Bestandteil des neu formierten
Kernbank-Segments 'Real Estate and Ship Finance' (RES) der Commerzbank, das
ab dem 1. Juli 2012 das bestehende Segment 'Asset Based Finance' (ABF)
ersetzt. Die Kernaktivitäten im Bereich Commercial Real Estate werden auch
weiterhin unter Risiko- und Rentabilitätsgesichtspunkten optimiert. Laut
EU-Kommission muss zudem die Marke Eurohypo aufgegeben werden. Die Eurohypo
wird zunächst unter Anpassung an die veränderten geschäftlichen
Rahmenbedingungen fortgeführt. Die neue Firmierung wird zu einem späteren
Zeitpunkt bekanntgegeben.
Die Entscheidung der EU-Kommission sieht zudem weitere Auflagen vor: Die
Kernaktivitäten im Bereich Commercial Real Estate dürfen bis Ende 2015 ein
Volumen von 25 Milliarden Euro inklusive des jährlichen maximalen
Neugeschäftsvolumens von 5 Milliarden Euro nicht überschreiten.
Folgendes Eigenmittelinstrument der Eurohypo Capital Funding Trust I ist
hiervon betroffen:
DE000A0DZJZ7 Frankfurt / Amsterdam
Eschborn, den 30. März 2012
Regular Trustee
Eurohypo Capital Funding Trust I
One Rodney Square, 10th Floor
190801 Wilmington, Delaware
Vereinigte Staaten von Amerika
30.03.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Eurohypo Capital Funding Trust II
One Rodney Square, 10th Floor
19801 Wilmington, Delaware
Vereinigte Staaten von Amerika
Telefon: +49 (0)69 2548 0
Fax: +49(0)69 2548 88 208
E-Mail: info@eurohypo.com
Internet: www.eurohypo.com
ISIN: DE000A0DZJZ7
WKN: A0DZJZ
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Eurohypo Capital Funding Trust II / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung
30.03.2012 12:08
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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30. März 2012
Eurohypo Capital Funding Trust II: Mitteilung für Inhaber gewinnabhängiger
Eigenmittelinstrumente
Ad-Hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
EU-Kommission ändert Verkaufsauflage für Eurohypo in Abwicklungsauflage,
organisatorische Maßnahmen zur Umsetzung beschlossen
Die Europäische Kommission hat heute der Bundesrepublik Deutschland
mitgeteilt, dass sie die Veräußerungsauflage aus dem Jahr 2009 für die
Commerzbank-Tochter Eurohypo in eine Abwicklungsauflage geändert hat. Die
Commerzbank muss demnach sowohl das Staatsfinanzierungsgeschäft (Public
Finance) als auch den größten Teil der gewerblichen Immobilienfinanzierung
(Nicht-Kernbereiche Commercial Real Estate) der Eurohypo vollständig
abbauen. Lediglich ein deutlich reduzierter Teil der gewerblichen
Immobilienfinanzierung in Deutschland, Vereinigtes Königreich, Frankreich
und Polen darf weitergeführt werden. Laut den Auflagen der Europäischen
Kommission sollen die Nicht-Kernaktivitäten der Eurohypo (Public Finance
und Nicht-Kernbereiche des Commercial Real Estate Geschäfts)
organisatorisch klar von den Kernaktivitäten (Kernbereiche des Commercial
Real Estate Geschäfts) getrennt werden.
Die Vorstände von Commerzbank und Eurohypo haben beschlossen, die Auflagen
der EU-Kommission wie folgt umzusetzen: Die Geschäftsfelder Commercial Real
Estate und Public Finance werden organisatorisch neu ausgerichtet. Die
Nicht-Kernaktivitäten werden künftig in einer neuen konzern-internen
Abbaueinheit mit dem Namen 'Non Core Assets' (NCA) gemanagt. Ziel der
Commerzbank ist es, die Portfolios dieser Nicht-Kernaktivitäten weiterhin
konsequent zurückzuführen. Das deutlich reduzierte Commercial Real Estate
Geschäft in Deutschland, Vereinigtes Königreich, Frankreich und Polen soll
in den kommenden Jahren sukzessive auf die Commerzbank AG übertragen
werden. Es wird künftig operativ Bestandteil des neu formierten
Kernbank-Segments 'Real Estate and Ship Finance' (RES) der Commerzbank, das
ab dem 1. Juli 2012 das bestehende Segment 'Asset Based Finance' (ABF)
ersetzt. Die Kernaktivitäten im Bereich Commercial Real Estate werden auch
weiterhin unter Risiko- und Rentabilitätsgesichtspunkten optimiert. Laut
EU-Kommission muss zudem die Marke Eurohypo aufgegeben werden. Die Eurohypo
wird zunächst unter Anpassung an die veränderten geschäftlichen
Rahmenbedingungen fortgeführt. Die neue Firmierung wird zu einem späteren
Zeitpunkt bekanntgegeben.
Die Entscheidung der EU-Kommission sieht zudem weitere Auflagen vor: Die
Kernaktivitäten im Bereich Commercial Real Estate dürfen bis Ende 2015 ein
Volumen von 25 Milliarden Euro inklusive des jährlichen maximalen
Neugeschäftsvolumens von 5 Milliarden Euro nicht überschreiten.
Folgendes Eigenmittelinstrument der Eurohypo Capital Funding Trust I ist
hiervon betroffen:
DE000A0DZJZ7 Frankfurt / Amsterdam
Eschborn, den 30. März 2012
Regular Trustee
Eurohypo Capital Funding Trust I
One Rodney Square, 10th Floor
190801 Wilmington, Delaware
Vereinigte Staaten von Amerika
30.03.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Eurohypo Capital Funding Trust II
One Rodney Square, 10th Floor
19801 Wilmington, Delaware
Vereinigte Staaten von Amerika
Telefon: +49 (0)69 2548 0
Fax: +49(0)69 2548 88 208
E-Mail: info@eurohypo.com
Internet: www.eurohypo.com
ISIN: DE000A0DZJZ7
WKN: A0DZJZ
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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