FRANKFURT/MAIN (dpa-AFX) - Nach ihrer Niederlage vor dem Oberlandesgericht Frankfurt geben sich die klagenden Kleinaktionäre der Deutschen Telekom nicht zufrieden. 'In diesen Minuten wird die Revision beim Bundesgerichtshof eingereicht', erklärte der Anwalt des Musterklägers, Andreas Tilp, am Mittwoch unmittelbar nach der Verkündung des Beschlusses. Er gehe davon aus, dass der BGH die 'falsche Entscheidung' des OLG aufheben werde. Das OLG hat keinen gravierenden Fehler in dem Börsenverkaufsprospekt aus dem Jahr 2000 entdeckt und daher die Schadensersatzklagen der Anleger abgewiesen./ceb/mar/DP/stb