😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Anbindung für Rügener LNG-Terminal: Bundesverwaltungsgericht am Zug

Veröffentlicht am 18.04.2024, 14:32
© Reuters

LEIPZIG/MUKRAN (dpa-AFX) - Die rund 50 Kilometer lange Anbindungsleitung für das LNG-Terminal auf Rügen steht seit Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf dem Prüfstand. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) fordern die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vom August 2023. Die Leitung liegt bereits am Grund der Ostsee und verbindet das Terminal mit dem Gasleitungsknotenpunkt in Lubmin auf dem Festland. Eine Genehmigung für den Regelbetrieb des Terminals liegt seit vergangener Woche vor.

Unter dem Eindruck des russischen Angriffs auf die Ukraine hatte der Gesetzgeber mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz die Möglichkeit geschaffen, im Sinne der Versorgungssicherheit auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu verzichten. Vor allem dagegen zielen die Klagen der Umweltverbände. (Aktenzeichen: BVerwG 7 A 9.23 und 7A 11.23)

Das Gesetz enthalte Ausnahmen für bestimmte Projekte, betonte die Vertreterin des beklagten Bergamtes Stralsund am Donnerstag. Geprüft werden müssen demnach lediglich, ob ein Beschleunigungspotenzial bestehe. Eine Einzelfallprüfung findet in der Praxis nicht statt, erläuterte dagegen die Vertreterin der DUH. Es werde lediglich pauschal auf das LNG-Beschleunigungsgesetz verwiesen.

Vor allem der Rechtmäßigkeit des LNG-Beschleunigungsgesetzes und der Gasmangellage widmete sich der 7. Senat zum Verhandlungsauftakt. Durch den Wegfall des Gases aus Russland spreche vieles dafür, sagte der Vorsitzende Richter. Das Gericht hatte zuvor bereits in zwei Eilanträgen die Klagen der Umweltverbände zurückgewiesen. Ob das Gericht eine Entscheidung in dem jetzigen Hauptsacheverfahren noch am Donnerstag verkündet, ist noch unklar. Denkbar ist auch, dass ein Termin zur Verkündung anberaumt wird.

Ohnehin wäre damit noch nicht das letzte Wort im Zusammenhang mit dem LNG-Terminal gesprochen. Die Gemeinde Binz, die unweit des Terminals liegt, hat angekündigt, gegen die Genehmigung des Regelbetriebs vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen und einen Eilantrag einzureichen, der sich gegen den Betrieb richtet. Auch die DUH erwägt einen solchen Schritt.

Im Hafen von Mukran liegt bereits das Spezialschiff "Energos Power", das seit Anfang März im Probebetrieb läuft. Künftig soll es mit einem weiteren sogenannten Regasifizierungsschiff per Schiff geliefertes LNG aufnehmen, umwandeln und über die Pipeline in der Ostsee zum Verteilungspunkt in Lubmin leiten. Spätestens am 15. Mai soll der Regelbetrieb beginnen und bis zum Sommer die volle Leistungsfähigkeit erreichen.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.