APA ots news: Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA schreitet gegen nicht ordnungsgemäßen Eigentümerwechsel bei der 'ALIZEE Bank AG' ein
Wien (APA-ots) - Aufgrund eines Berichts der Regierungskommissärin
über eine am 19. März 2012 stattgefundene außerordentliche
Hauptversammlung der 'ALIZEE Bank AG' hat die österreichische
Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA erfahren, dass Aktienpakete an der
Bank verkauft wurden, die zu qualifizierten und
genehmigungspflichtigen Beteiligungen neuer Eigentümer an der Bank
führen würden. Demnach entfielen dann 26% der Stimmrechte auf Dr.
Franz Löschnak, 26% auf Andrej Kotchetkov und 39% auf DI Dr. Richard
Schenz. Da weder die Absicht, eine qualifizierte Beteiligung zu
erwerben, noch der Kauf der Aktienpakete der Aufsicht angezeigt und
zur Genehmigung vorgelegt wurden, hat die FMA folgende Maßnahmen
gesetzt:
1. Es wurde beim Handelsgericht Wien beantragt, für die durch die
Eigentumsübertragung an den Aktienpaketen ex lege ruhenden
Stimmrechte der neuen Eigentümer einen Treuhänder zu bestellen,
der die Interessen des Unternehmens zu wahren hat.
2. Es wird die Bank per Bescheid aufgefordert, den gesetzmäßigen
Zustand wiederherzustellen und nachzuweisen, dass die Bank über
Eigentümer verfügt, die den Anforderungen des Bankwesengesetzes
(Fit&Proper-Eigenschaften) entsprechen.
Die zum Schutz der finanziellen Belange der Gläubiger sowie zur
Sicherheit der dem beaufsichtigten Unternehmen anvertrauten
Vermögenswerte von der FMA bereits mit 23.12.2011 bei der 'ALIZEE
Bank AG' gemäß § 70 (2) Bankwesengesetz eingesetzte
Regierungskommissärin, Wirtschaftsprüferin Dipl.-Kfm. Dorothea
Rebmann, wurde angewiesen Sorge zu tragen, dass die neuen
qualifizierten Miteigentümer keinerlei Einfluss auf die Geschäfte der
Bank nehmen können.
Wer beabsichtigt, eine qualifizierte Beteiligung an einem
Kreditinstitut direkt oder indirekt zu halten, und es unterlässt, der
FMA dies zuvor unter Angabe des Betrages dieser Beteiligung gemäß den
Vorschriften des BWG anzuzeigen, ist mit einer Verwaltungsstrafe bis
zu Euro 30.000 zu sanktionieren.
Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom
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OTS0187 2012-03-22/13:36
Wien (APA-ots) - Aufgrund eines Berichts der Regierungskommissärin
über eine am 19. März 2012 stattgefundene außerordentliche
Hauptversammlung der 'ALIZEE Bank AG' hat die österreichische
Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA erfahren, dass Aktienpakete an der
Bank verkauft wurden, die zu qualifizierten und
genehmigungspflichtigen Beteiligungen neuer Eigentümer an der Bank
führen würden. Demnach entfielen dann 26% der Stimmrechte auf Dr.
Franz Löschnak, 26% auf Andrej Kotchetkov und 39% auf DI Dr. Richard
Schenz. Da weder die Absicht, eine qualifizierte Beteiligung zu
erwerben, noch der Kauf der Aktienpakete der Aufsicht angezeigt und
zur Genehmigung vorgelegt wurden, hat die FMA folgende Maßnahmen
gesetzt:
1. Es wurde beim Handelsgericht Wien beantragt, für die durch die
Eigentumsübertragung an den Aktienpaketen ex lege ruhenden
Stimmrechte der neuen Eigentümer einen Treuhänder zu bestellen,
der die Interessen des Unternehmens zu wahren hat.
2. Es wird die Bank per Bescheid aufgefordert, den gesetzmäßigen
Zustand wiederherzustellen und nachzuweisen, dass die Bank über
Eigentümer verfügt, die den Anforderungen des Bankwesengesetzes
(Fit&Proper-Eigenschaften) entsprechen.
Die zum Schutz der finanziellen Belange der Gläubiger sowie zur
Sicherheit der dem beaufsichtigten Unternehmen anvertrauten
Vermögenswerte von der FMA bereits mit 23.12.2011 bei der 'ALIZEE
Bank AG' gemäß § 70 (2) Bankwesengesetz eingesetzte
Regierungskommissärin, Wirtschaftsprüferin Dipl.-Kfm. Dorothea
Rebmann, wurde angewiesen Sorge zu tragen, dass die neuen
qualifizierten Miteigentümer keinerlei Einfluss auf die Geschäfte der
Bank nehmen können.
Wer beabsichtigt, eine qualifizierte Beteiligung an einem
Kreditinstitut direkt oder indirekt zu halten, und es unterlässt, der
FMA dies zuvor unter Angabe des Betrages dieser Beteiligung gemäß den
Vorschriften des BWG anzuzeigen, ist mit einer Verwaltungsstrafe bis
zu Euro 30.000 zu sanktionieren.
Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516
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