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APA ots news: Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA schreitet gegen...

Veröffentlicht am 22.03.2012, 13:42
APA ots news: Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA schreitet gegen nicht ordnungsgemäßen Eigentümerwechsel bei der 'ALIZEE Bank AG' ein

Wien (APA-ots) - Aufgrund eines Berichts der Regierungskommissärin

über eine am 19. März 2012 stattgefundene außerordentliche

Hauptversammlung der 'ALIZEE Bank AG' hat die österreichische

Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA erfahren, dass Aktienpakete an der

Bank verkauft wurden, die zu qualifizierten und

genehmigungspflichtigen Beteiligungen neuer Eigentümer an der Bank

führen würden. Demnach entfielen dann 26% der Stimmrechte auf Dr.

Franz Löschnak, 26% auf Andrej Kotchetkov und 39% auf DI Dr. Richard

Schenz. Da weder die Absicht, eine qualifizierte Beteiligung zu

erwerben, noch der Kauf der Aktienpakete der Aufsicht angezeigt und

zur Genehmigung vorgelegt wurden, hat die FMA folgende Maßnahmen

gesetzt:

1. Es wurde beim Handelsgericht Wien beantragt, für die durch die

Eigentumsübertragung an den Aktienpaketen ex lege ruhenden

Stimmrechte der neuen Eigentümer einen Treuhänder zu bestellen,

der die Interessen des Unternehmens zu wahren hat.

2. Es wird die Bank per Bescheid aufgefordert, den gesetzmäßigen

Zustand wiederherzustellen und nachzuweisen, dass die Bank über

Eigentümer verfügt, die den Anforderungen des Bankwesengesetzes

(Fit&Proper-Eigenschaften) entsprechen.

Die zum Schutz der finanziellen Belange der Gläubiger sowie zur

Sicherheit der dem beaufsichtigten Unternehmen anvertrauten

Vermögenswerte von der FMA bereits mit 23.12.2011 bei der 'ALIZEE

Bank AG' gemäß § 70 (2) Bankwesengesetz eingesetzte

Regierungskommissärin, Wirtschaftsprüferin Dipl.-Kfm. Dorothea

Rebmann, wurde angewiesen Sorge zu tragen, dass die neuen

qualifizierten Miteigentümer keinerlei Einfluss auf die Geschäfte der

Bank nehmen können.

Wer beabsichtigt, eine qualifizierte Beteiligung an einem

Kreditinstitut direkt oder indirekt zu halten, und es unterlässt, der

FMA dies zuvor unter Angabe des Betrages dieser Beteiligung gemäß den

Vorschriften des BWG anzuzeigen, ist mit einer Verwaltungsstrafe bis

zu Euro 30.000 zu sanktionieren.

Rückfragehinweis:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

+43/(0)1/24959-5106

+43/(0)676/882 49 516

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0187 2012-03-22/13:36

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