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APA ots news: Zwischen Konsolidierung und Wachstum

Veröffentlicht am 31.05.2012, 09:06
Bundesfinanzrahmen 2013-2016, 'Konsolidierungspaket II' und

Stabilitätsprogramm

Wien (APA-ots) - In Österreich haben die quantifizierbaren Kosten

der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise in Form von Bankenhilfen,

Konjunkturpaketen und Maßnahmen im Rahmen des Krisenmanagements in

der Eurozone die Staatsschuldenquote bis 2012 um gut 7 3/4

Prozentpunkte erhöht. Weitere diskretionäre Maßnahmen

('Anti-Teuerungspaket' und Nationalratsbeschlüsse 2008) sowie

statistische Revisionen tragen mit 6 Prozentpunkten zur Schuldenquote

bei, die 2012 gut 74% des BIP erreichen wird. Vor dem Hintergrund der

Verschärfung der EU-Vorgaben zur Senkung von Budgetdefizit und

Verschuldung sowie der Herabstufung der Bonität österreichischer

Staatsanleihen durch die Ratingagentur Standard & Poor's wurde im

Frühjahr 2012 ein zweites Konsolidierungspaket im Umfang von

kumuliert knapp 28 Mrd. Euro bis 2016 beschlossen. Damit soll bis

2016 ein ausgeglichener Haushalt des Gesamtstaates nach

Maastricht-Definition erreicht werden. Das strukturelle Defizit soll

gemäß aktuellem Stabilitätsprogramm auf 0,4% des BIP und die

Schuldenquote auf 70,6% des BIP gesenkt werden.

Auch in Österreich hat die weltweite Finanzmarkt- und

Wirtschaftskrise die öffentlichen Haushalte erheblich belastet. Die

Schuldenquote war bis zum Vorkrisenjahr 2007 von ihrem bisherigen

Höchststand von 68% des BIP Mitte der 1990er-Jahre auf gut 60%

gesunken. Ihr jüngster deutlicher Anstieg auf 74% 2012 ist zum großen

Teil auf die budgetären Kosten der Krise zurückzuführen. Die

quantifizierbaren Krisenkosten in Form von Bankenhilfen,

Konjunkturpaketen sowie Maßnahmen im Rahmen des Krisenmanagements in

der Eurozone erhöhten die Schuldenquote bis 2012 um gut 7 3/4

Prozentpunkte. Die öffentlichen Haushalte werden darüber hinaus durch

weitere Krisenkosten belastet, die jedoch nicht exakt beziffert

werden können. Sie werden insbesondere durch den rezessionsbedingten

Rückgang der öffentlichen Einnahmen und Anstieg der Ausgaben

(automatische Stabilisatoren) sowie durch die zusätzlichen

Zinsausgaben aufgrund der zunehmenden Verschuldung verursacht.

Die bisherigen Bankenhilfen machen mit Stand Frühjahr 2012 21,35

Mrd. Euro aus. Davon sind 9,7 Mrd. Euro Garantien für

Wertpapieremissionen der Banken, die allmählich auslaufen und

schuldenstandneutral sind. An Partizipationskapital, das der Bund den

Banken gegen die Zahlung von Dividenden zur Stärkung der

Eigenkapitalbasis temporär zur Verfügung stellt, stehen 4,1 Mrd. Euro

aus. Bis zu seiner Rückzahlung durch die Banken erhöht das

Partizipationskapital den Schuldenstand vorübergehend. Aus Sicht des

Bundes verlorene Kapitalzuschüsse an Banken, die das Bundesbudget

endgültig belasten (abzüglich allfälliger künftiger Verkaufserlöse

aus Beteiligungen) und den Schuldenstand entsprechend erhöhen, stehen

in Höhe von 3,48 Mrd. Euro fest. Weitere 4,1 Mrd. Euro hat der Bund

an Garantien, Haftungen und Bürgschaften für Aktiva oder Passiva der

(teilweise) notverstaatlichten Banken übernommen. Insgesamt sind in

der Schuldenquote Bankenhilfen im Umfang von etwa 3% des BIP

enthalten. In Form von Dividenden für das Partizipationskapital,

Haftungsentgelten und gegebenenfalls Verkaufserlösen aus

Beteiligungen fließen dem Bund auch Einnahmen aus dem Bankenpaket zu.

Aus heutiger Sicht werden jedoch die Auszahlungen im Zusammenhang mit

den Bankenhilfen (Kapitalzuschüsse an Banken, Refinanzierungskosten)

wahrscheinlich die Einnahmen übersteigen, sodass die verschiedenen

Maßnahmen das Bundesbudget per Saldo endgültig belasten dürften.

Weitere diskretionäre Maßnahmen (Anti-Teuerungspaket und

Nationalratsbeschlüsse 2008) sowie statistische Revisionen tragen mit

6 Prozentpunkten zur Schuldenquote bei.

Vor dem Hintergrund der Verschärfung der EU-Vorgaben zur

Verringerung von Budgetdefizit und Verschuldung sowie der

Herabstufung der österreichischen Bonität durch die Ratingagentur

Standard & Poor's wurde im Frühjahr 2012 ein zweites

Konsolidierungspaket beschlossen. Die Maßnahmen dieses

'Konsolidierungspaketes II' erreichen zwischen 2012 und 2016

kumuliert 27,87 Mrd. Euro und damit etwas mehr als jene des

'Konsolidierungspaketes I' (2011 bis 2016 kumuliert 25,06 Mrd. Euro).

Beide Pakete zusammen entsprechen, ausgehend von knapp 0,9% des BIP

2011, im Jahr 2016 3,9% der Wirtschaftsleistung. Insgesamt erreichen

in der Periode 2011/2016 die Einsparungen einen Anteil von gut 57%

und die Einnahmenerhöhungen einen Anteil von knapp 43%. Der Anteil

des Bundes beträgt zwischen 2011 und 2016 knapp 80%, jener der Länder

und Gemeinden 18% und der Sozialversicherungsträger knapp 3%. Mit

Hilfe des Konsolidierungspaketes II soll bis 2016 ein gesamtstaatlich

ausgeglichener Haushalt laut Maastricht-Definition erreicht werden.

Das strukturelle Defizit soll gemäß aktuellem Stabilitätsprogramm auf

0,4% des BIP und die Schuldenquote auf 70,6% des BIP gesenkt werden.

Die geplanten Einsparungsmaßnahmen des Konsolidierungspaketes II

betreffen eine Reihe von Ausgabenbereichen, für die seit längerem

umfangreiche Effizienzsteigerungspotentiale festgestellt werden. Der

Bereich Pensionen trägt mit einem Drittel des gesamten

Einsparungsvolumens am meisten bei. Der zweitgrößte

Einsparungsbereich auf Bundesebene ist mit gut 2,5 Mrd. Euro (etwa

15% der Einsparungen) die öffentliche Verwaltung: Hier kommen knapp

zwei Drittel der angestrebten Einsparungen aus nicht-strukturellen

Maßnahmen (Nulllohnrunde 2013, mäßige Gehaltsanpassung 2014,

Aufnahmestopp im öffentlichen Dienst auf Bundesebene bis Ende 2014).

Gut 1,4 Mrd. Euro werden aus Einsparungen im Bereich der ÖBB erzielt,

1 Mrd. Euro an Einsparungen soll aus einer ab 2014 wirkenden

Förderreform realisiert werden. Darüber hinaus sollen Länder und

Gemeinden bis 2016 kumuliert gut 2,6 Mrd. Euro (gut 15% der gesamten

Einsparungen) einsparen, die Sozialversicherungsträger

(Gesundheitsbereich) knapp 1,4 Mrd. Euro (8% der Einsparungen).

Während die Maßnahmen im Pensionsbereich und die damit verbundenen

Einsparungen ebenso wie jene für die ÖBB insgesamt sehr konkret

spezifiziert sind, sind die angestrebten Einsparungsziele im Bereich

der Förderungen so wie jene für Länder und Gemeinden sowie

Sozialversicherungsträger noch nicht mit konkreten Maßnahmen

unterlegt. Erneut wurde - wie bereits im Konsolidierungspaket I - die

Möglichkeit vergeben, den Anteil der Länder an den

konsolidierungsbedingten Steuererhöhungen an die Verpflichtung zur

Mitwirkung an Strukturreformen sowie an konkrete Maßnahmen und

Umsetzungsschritte zu koppeln. Grundsätzlich wäre die Einbettung der

verschiedenen Strukturreformen, die großteils Bereiche mit

gemeinsamer Zuständigkeit von Bund und Ländern betreffen

(Förderungen, Verwaltung, Gesundheit), in eine Föderalismusreform

sinnvoll gewesen.

Die vorgesehenen Einnahmenerhöhungen bestehen zum weit

überwiegenden Teil aus der Anhebung bestehender oder der Einführung

neuer Steuern. Hinzu kommen weitere einnahmenseitige Maßnahmen, zum

größten Teil die Anhebung verschiedener

(Sozialversicherungs-)Beiträge. Bezüglich der Struktur der

einnahmenseitigen Maßnahmen fällt Folgendes auf:

- Auf eine weitere Ökologisierung des Abgabensystems, ausgehend von

den Umweltsteuererhöhungen des Konsolidierungspaketes I (z. B.

Mineralölsteuererhöhung, Einführung der Flugticketabgabe), wurde de

facto verzichtet.

- Zudem hätte die Option des Abbaus von Steuerbegünstigungen

(insbesondere in der Umsatz- und Einkommensteuer) noch intensiver

genutzt werden können.

- Auch wenn sie vorwiegend die vergleichsweise wenig steuerreagiblen

höheren Einkommensbereiche betreffen, erhöht die Anhebung von

Sozialversicherungsbeiträgen die in Österreich ohnehin sehr hohe

Abgabenlast auf Arbeitseinkommen weiter.

- Mit wenigen Ausnahmen gelten die Steuererhöhungen unbefristet,

ohne dass sich die Regierung etwa verpflichtet hätte, die

zusätzlichen Einnahmen mittelfristig zur Senkung verzerrender Abgaben

(vor allem der hohen arbeitsbezogenen Abgaben) und damit für eine

Abgabenstrukturreform zu verwenden.

- Schließlich fehlt die Einbettung der steuerlichen

Konsolidierungsmaßnahmen in eine begleitende Abgabenstrukturreform,

die relativ wachstumsverträgliche Steuern (gegebenenfalls mit

positiven Lenkungseffekten) stärken (vor allem Grundsteuer,

Erbschafts- und Schenkungssteuer, Umweltsteuern) und im Gegenzug die

wachstums- und beschäftigungsfeindlichen hohen Abgaben auf die Arbeit

senken würde.

Begleitend zum Konsolidierungspaket II wurde die Fortführung bzw.

Aufstockung der Offensivmaßnahmen in den Bereichen

Nachmittagsbetreuung sowie Schulen und Unterricht, Hochschulen,

Forschungsförderung und thermische Sanierung beschlossen. Das

Offensivprogramm erreicht kumuliert zwischen 2012 und 2016 knapp 6,2

Mrd. Euro. Dennoch nehmen gemäß aktuellem Bundesfinanzrahmen die

Ausgaben des Bundes für Bildung, Forschung, Kunst und Kultur zwischen

2013 und 2016 im Jahresdurchschnitt um nur 0,3% zu. Ein weiterer

Ausbau der Zukunftsausgaben ist daher zu forcieren.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem WIFO-Monatsbericht

5/2012 (http://www.wifo.ac.at/wwa/pubid/44376).

Rückfragehinweis:

Rückfragen bitte zwischen 9 und 13 Uhr, an Dr. Margit Schratzenstaller, Tel. (1) +43 664 225 66 30, Margit.Schratzenstaller@wifo.ac.at.

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/235/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

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OTS0024 2012-05-31/09:00

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