Bundesfinanzrahmen 2013-2016, 'Konsolidierungspaket II' und
Stabilitätsprogramm
Wien (APA-ots) - In Österreich haben die quantifizierbaren Kosten
der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise in Form von Bankenhilfen,
Konjunkturpaketen und Maßnahmen im Rahmen des Krisenmanagements in
der Eurozone die Staatsschuldenquote bis 2012 um gut 7 3/4
Prozentpunkte erhöht. Weitere diskretionäre Maßnahmen
('Anti-Teuerungspaket' und Nationalratsbeschlüsse 2008) sowie
statistische Revisionen tragen mit 6 Prozentpunkten zur Schuldenquote
bei, die 2012 gut 74% des BIP erreichen wird. Vor dem Hintergrund der
Verschärfung der EU-Vorgaben zur Senkung von Budgetdefizit und
Verschuldung sowie der Herabstufung der Bonität österreichischer
Staatsanleihen durch die Ratingagentur Standard & Poor's wurde im
Frühjahr 2012 ein zweites Konsolidierungspaket im Umfang von
kumuliert knapp 28 Mrd. Euro bis 2016 beschlossen. Damit soll bis
2016 ein ausgeglichener Haushalt des Gesamtstaates nach
Maastricht-Definition erreicht werden. Das strukturelle Defizit soll
gemäß aktuellem Stabilitätsprogramm auf 0,4% des BIP und die
Schuldenquote auf 70,6% des BIP gesenkt werden.
Auch in Österreich hat die weltweite Finanzmarkt- und
Wirtschaftskrise die öffentlichen Haushalte erheblich belastet. Die
Schuldenquote war bis zum Vorkrisenjahr 2007 von ihrem bisherigen
Höchststand von 68% des BIP Mitte der 1990er-Jahre auf gut 60%
gesunken. Ihr jüngster deutlicher Anstieg auf 74% 2012 ist zum großen
Teil auf die budgetären Kosten der Krise zurückzuführen. Die
quantifizierbaren Krisenkosten in Form von Bankenhilfen,
Konjunkturpaketen sowie Maßnahmen im Rahmen des Krisenmanagements in
der Eurozone erhöhten die Schuldenquote bis 2012 um gut 7 3/4
Prozentpunkte. Die öffentlichen Haushalte werden darüber hinaus durch
weitere Krisenkosten belastet, die jedoch nicht exakt beziffert
werden können. Sie werden insbesondere durch den rezessionsbedingten
Rückgang der öffentlichen Einnahmen und Anstieg der Ausgaben
(automatische Stabilisatoren) sowie durch die zusätzlichen
Zinsausgaben aufgrund der zunehmenden Verschuldung verursacht.
Die bisherigen Bankenhilfen machen mit Stand Frühjahr 2012 21,35
Mrd. Euro aus. Davon sind 9,7 Mrd. Euro Garantien für
Wertpapieremissionen der Banken, die allmählich auslaufen und
schuldenstandneutral sind. An Partizipationskapital, das der Bund den
Banken gegen die Zahlung von Dividenden zur Stärkung der
Eigenkapitalbasis temporär zur Verfügung stellt, stehen 4,1 Mrd. Euro
aus. Bis zu seiner Rückzahlung durch die Banken erhöht das
Partizipationskapital den Schuldenstand vorübergehend. Aus Sicht des
Bundes verlorene Kapitalzuschüsse an Banken, die das Bundesbudget
endgültig belasten (abzüglich allfälliger künftiger Verkaufserlöse
aus Beteiligungen) und den Schuldenstand entsprechend erhöhen, stehen
in Höhe von 3,48 Mrd. Euro fest. Weitere 4,1 Mrd. Euro hat der Bund
an Garantien, Haftungen und Bürgschaften für Aktiva oder Passiva der
(teilweise) notverstaatlichten Banken übernommen. Insgesamt sind in
der Schuldenquote Bankenhilfen im Umfang von etwa 3% des BIP
enthalten. In Form von Dividenden für das Partizipationskapital,
Haftungsentgelten und gegebenenfalls Verkaufserlösen aus
Beteiligungen fließen dem Bund auch Einnahmen aus dem Bankenpaket zu.
Aus heutiger Sicht werden jedoch die Auszahlungen im Zusammenhang mit
den Bankenhilfen (Kapitalzuschüsse an Banken, Refinanzierungskosten)
wahrscheinlich die Einnahmen übersteigen, sodass die verschiedenen
Maßnahmen das Bundesbudget per Saldo endgültig belasten dürften.
Weitere diskretionäre Maßnahmen (Anti-Teuerungspaket und
Nationalratsbeschlüsse 2008) sowie statistische Revisionen tragen mit
6 Prozentpunkten zur Schuldenquote bei.
Vor dem Hintergrund der Verschärfung der EU-Vorgaben zur
Verringerung von Budgetdefizit und Verschuldung sowie der
Herabstufung der österreichischen Bonität durch die Ratingagentur
Standard & Poor's wurde im Frühjahr 2012 ein zweites
Konsolidierungspaket beschlossen. Die Maßnahmen dieses
'Konsolidierungspaketes II' erreichen zwischen 2012 und 2016
kumuliert 27,87 Mrd. Euro und damit etwas mehr als jene des
'Konsolidierungspaketes I' (2011 bis 2016 kumuliert 25,06 Mrd. Euro).
Beide Pakete zusammen entsprechen, ausgehend von knapp 0,9% des BIP
2011, im Jahr 2016 3,9% der Wirtschaftsleistung. Insgesamt erreichen
in der Periode 2011/2016 die Einsparungen einen Anteil von gut 57%
und die Einnahmenerhöhungen einen Anteil von knapp 43%. Der Anteil
des Bundes beträgt zwischen 2011 und 2016 knapp 80%, jener der Länder
und Gemeinden 18% und der Sozialversicherungsträger knapp 3%. Mit
Hilfe des Konsolidierungspaketes II soll bis 2016 ein gesamtstaatlich
ausgeglichener Haushalt laut Maastricht-Definition erreicht werden.
Das strukturelle Defizit soll gemäß aktuellem Stabilitätsprogramm auf
0,4% des BIP und die Schuldenquote auf 70,6% des BIP gesenkt werden.
Die geplanten Einsparungsmaßnahmen des Konsolidierungspaketes II
betreffen eine Reihe von Ausgabenbereichen, für die seit längerem
umfangreiche Effizienzsteigerungspotentiale festgestellt werden. Der
Bereich Pensionen trägt mit einem Drittel des gesamten
Einsparungsvolumens am meisten bei. Der zweitgrößte
Einsparungsbereich auf Bundesebene ist mit gut 2,5 Mrd. Euro (etwa
15% der Einsparungen) die öffentliche Verwaltung: Hier kommen knapp
zwei Drittel der angestrebten Einsparungen aus nicht-strukturellen
Maßnahmen (Nulllohnrunde 2013, mäßige Gehaltsanpassung 2014,
Aufnahmestopp im öffentlichen Dienst auf Bundesebene bis Ende 2014).
Gut 1,4 Mrd. Euro werden aus Einsparungen im Bereich der ÖBB erzielt,
1 Mrd. Euro an Einsparungen soll aus einer ab 2014 wirkenden
Förderreform realisiert werden. Darüber hinaus sollen Länder und
Gemeinden bis 2016 kumuliert gut 2,6 Mrd. Euro (gut 15% der gesamten
Einsparungen) einsparen, die Sozialversicherungsträger
(Gesundheitsbereich) knapp 1,4 Mrd. Euro (8% der Einsparungen).
Während die Maßnahmen im Pensionsbereich und die damit verbundenen
Einsparungen ebenso wie jene für die ÖBB insgesamt sehr konkret
spezifiziert sind, sind die angestrebten Einsparungsziele im Bereich
der Förderungen so wie jene für Länder und Gemeinden sowie
Sozialversicherungsträger noch nicht mit konkreten Maßnahmen
unterlegt. Erneut wurde - wie bereits im Konsolidierungspaket I - die
Möglichkeit vergeben, den Anteil der Länder an den
konsolidierungsbedingten Steuererhöhungen an die Verpflichtung zur
Mitwirkung an Strukturreformen sowie an konkrete Maßnahmen und
Umsetzungsschritte zu koppeln. Grundsätzlich wäre die Einbettung der
verschiedenen Strukturreformen, die großteils Bereiche mit
gemeinsamer Zuständigkeit von Bund und Ländern betreffen
(Förderungen, Verwaltung, Gesundheit), in eine Föderalismusreform
sinnvoll gewesen.
Die vorgesehenen Einnahmenerhöhungen bestehen zum weit
überwiegenden Teil aus der Anhebung bestehender oder der Einführung
neuer Steuern. Hinzu kommen weitere einnahmenseitige Maßnahmen, zum
größten Teil die Anhebung verschiedener
(Sozialversicherungs-)Beiträge. Bezüglich der Struktur der
einnahmenseitigen Maßnahmen fällt Folgendes auf:
- Auf eine weitere Ökologisierung des Abgabensystems, ausgehend von
den Umweltsteuererhöhungen des Konsolidierungspaketes I (z. B.
Mineralölsteuererhöhung, Einführung der Flugticketabgabe), wurde de
facto verzichtet.
- Zudem hätte die Option des Abbaus von Steuerbegünstigungen
(insbesondere in der Umsatz- und Einkommensteuer) noch intensiver
genutzt werden können.
- Auch wenn sie vorwiegend die vergleichsweise wenig steuerreagiblen
höheren Einkommensbereiche betreffen, erhöht die Anhebung von
Sozialversicherungsbeiträgen die in Österreich ohnehin sehr hohe
Abgabenlast auf Arbeitseinkommen weiter.
- Mit wenigen Ausnahmen gelten die Steuererhöhungen unbefristet,
ohne dass sich die Regierung etwa verpflichtet hätte, die
zusätzlichen Einnahmen mittelfristig zur Senkung verzerrender Abgaben
(vor allem der hohen arbeitsbezogenen Abgaben) und damit für eine
Abgabenstrukturreform zu verwenden.
- Schließlich fehlt die Einbettung der steuerlichen
Konsolidierungsmaßnahmen in eine begleitende Abgabenstrukturreform,
die relativ wachstumsverträgliche Steuern (gegebenenfalls mit
positiven Lenkungseffekten) stärken (vor allem Grundsteuer,
Erbschafts- und Schenkungssteuer, Umweltsteuern) und im Gegenzug die
wachstums- und beschäftigungsfeindlichen hohen Abgaben auf die Arbeit
senken würde.
Begleitend zum Konsolidierungspaket II wurde die Fortführung bzw.
Aufstockung der Offensivmaßnahmen in den Bereichen
Nachmittagsbetreuung sowie Schulen und Unterricht, Hochschulen,
Forschungsförderung und thermische Sanierung beschlossen. Das
Offensivprogramm erreicht kumuliert zwischen 2012 und 2016 knapp 6,2
Mrd. Euro. Dennoch nehmen gemäß aktuellem Bundesfinanzrahmen die
Ausgaben des Bundes für Bildung, Forschung, Kunst und Kultur zwischen
2013 und 2016 im Jahresdurchschnitt um nur 0,3% zu. Ein weiterer
Ausbau der Zukunftsausgaben ist daher zu forcieren.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem WIFO-Monatsbericht
5/2012 (http://www.wifo.ac.at/wwa/pubid/44376).
Rückfragehinweis:
Rückfragen bitte zwischen 9 und 13 Uhr, an Dr. Margit Schratzenstaller, Tel. (1) +43 664 225 66 30, Margit.Schratzenstaller@wifo.ac.at.
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/235/aom
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INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0024 2012-05-31/09:00
Stabilitätsprogramm
Wien (APA-ots) - In Österreich haben die quantifizierbaren Kosten
der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise in Form von Bankenhilfen,
Konjunkturpaketen und Maßnahmen im Rahmen des Krisenmanagements in
der Eurozone die Staatsschuldenquote bis 2012 um gut 7 3/4
Prozentpunkte erhöht. Weitere diskretionäre Maßnahmen
('Anti-Teuerungspaket' und Nationalratsbeschlüsse 2008) sowie
statistische Revisionen tragen mit 6 Prozentpunkten zur Schuldenquote
bei, die 2012 gut 74% des BIP erreichen wird. Vor dem Hintergrund der
Verschärfung der EU-Vorgaben zur Senkung von Budgetdefizit und
Verschuldung sowie der Herabstufung der Bonität österreichischer
Staatsanleihen durch die Ratingagentur Standard & Poor's wurde im
Frühjahr 2012 ein zweites Konsolidierungspaket im Umfang von
kumuliert knapp 28 Mrd. Euro bis 2016 beschlossen. Damit soll bis
2016 ein ausgeglichener Haushalt des Gesamtstaates nach
Maastricht-Definition erreicht werden. Das strukturelle Defizit soll
gemäß aktuellem Stabilitätsprogramm auf 0,4% des BIP und die
Schuldenquote auf 70,6% des BIP gesenkt werden.
Auch in Österreich hat die weltweite Finanzmarkt- und
Wirtschaftskrise die öffentlichen Haushalte erheblich belastet. Die
Schuldenquote war bis zum Vorkrisenjahr 2007 von ihrem bisherigen
Höchststand von 68% des BIP Mitte der 1990er-Jahre auf gut 60%
gesunken. Ihr jüngster deutlicher Anstieg auf 74% 2012 ist zum großen
Teil auf die budgetären Kosten der Krise zurückzuführen. Die
quantifizierbaren Krisenkosten in Form von Bankenhilfen,
Konjunkturpaketen sowie Maßnahmen im Rahmen des Krisenmanagements in
der Eurozone erhöhten die Schuldenquote bis 2012 um gut 7 3/4
Prozentpunkte. Die öffentlichen Haushalte werden darüber hinaus durch
weitere Krisenkosten belastet, die jedoch nicht exakt beziffert
werden können. Sie werden insbesondere durch den rezessionsbedingten
Rückgang der öffentlichen Einnahmen und Anstieg der Ausgaben
(automatische Stabilisatoren) sowie durch die zusätzlichen
Zinsausgaben aufgrund der zunehmenden Verschuldung verursacht.
Die bisherigen Bankenhilfen machen mit Stand Frühjahr 2012 21,35
Mrd. Euro aus. Davon sind 9,7 Mrd. Euro Garantien für
Wertpapieremissionen der Banken, die allmählich auslaufen und
schuldenstandneutral sind. An Partizipationskapital, das der Bund den
Banken gegen die Zahlung von Dividenden zur Stärkung der
Eigenkapitalbasis temporär zur Verfügung stellt, stehen 4,1 Mrd. Euro
aus. Bis zu seiner Rückzahlung durch die Banken erhöht das
Partizipationskapital den Schuldenstand vorübergehend. Aus Sicht des
Bundes verlorene Kapitalzuschüsse an Banken, die das Bundesbudget
endgültig belasten (abzüglich allfälliger künftiger Verkaufserlöse
aus Beteiligungen) und den Schuldenstand entsprechend erhöhen, stehen
in Höhe von 3,48 Mrd. Euro fest. Weitere 4,1 Mrd. Euro hat der Bund
an Garantien, Haftungen und Bürgschaften für Aktiva oder Passiva der
(teilweise) notverstaatlichten Banken übernommen. Insgesamt sind in
der Schuldenquote Bankenhilfen im Umfang von etwa 3% des BIP
enthalten. In Form von Dividenden für das Partizipationskapital,
Haftungsentgelten und gegebenenfalls Verkaufserlösen aus
Beteiligungen fließen dem Bund auch Einnahmen aus dem Bankenpaket zu.
Aus heutiger Sicht werden jedoch die Auszahlungen im Zusammenhang mit
den Bankenhilfen (Kapitalzuschüsse an Banken, Refinanzierungskosten)
wahrscheinlich die Einnahmen übersteigen, sodass die verschiedenen
Maßnahmen das Bundesbudget per Saldo endgültig belasten dürften.
Weitere diskretionäre Maßnahmen (Anti-Teuerungspaket und
Nationalratsbeschlüsse 2008) sowie statistische Revisionen tragen mit
6 Prozentpunkten zur Schuldenquote bei.
Vor dem Hintergrund der Verschärfung der EU-Vorgaben zur
Verringerung von Budgetdefizit und Verschuldung sowie der
Herabstufung der österreichischen Bonität durch die Ratingagentur
Standard & Poor's wurde im Frühjahr 2012 ein zweites
Konsolidierungspaket beschlossen. Die Maßnahmen dieses
'Konsolidierungspaketes II' erreichen zwischen 2012 und 2016
kumuliert 27,87 Mrd. Euro und damit etwas mehr als jene des
'Konsolidierungspaketes I' (2011 bis 2016 kumuliert 25,06 Mrd. Euro).
Beide Pakete zusammen entsprechen, ausgehend von knapp 0,9% des BIP
2011, im Jahr 2016 3,9% der Wirtschaftsleistung. Insgesamt erreichen
in der Periode 2011/2016 die Einsparungen einen Anteil von gut 57%
und die Einnahmenerhöhungen einen Anteil von knapp 43%. Der Anteil
des Bundes beträgt zwischen 2011 und 2016 knapp 80%, jener der Länder
und Gemeinden 18% und der Sozialversicherungsträger knapp 3%. Mit
Hilfe des Konsolidierungspaketes II soll bis 2016 ein gesamtstaatlich
ausgeglichener Haushalt laut Maastricht-Definition erreicht werden.
Das strukturelle Defizit soll gemäß aktuellem Stabilitätsprogramm auf
0,4% des BIP und die Schuldenquote auf 70,6% des BIP gesenkt werden.
Die geplanten Einsparungsmaßnahmen des Konsolidierungspaketes II
betreffen eine Reihe von Ausgabenbereichen, für die seit längerem
umfangreiche Effizienzsteigerungspotentiale festgestellt werden. Der
Bereich Pensionen trägt mit einem Drittel des gesamten
Einsparungsvolumens am meisten bei. Der zweitgrößte
Einsparungsbereich auf Bundesebene ist mit gut 2,5 Mrd. Euro (etwa
15% der Einsparungen) die öffentliche Verwaltung: Hier kommen knapp
zwei Drittel der angestrebten Einsparungen aus nicht-strukturellen
Maßnahmen (Nulllohnrunde 2013, mäßige Gehaltsanpassung 2014,
Aufnahmestopp im öffentlichen Dienst auf Bundesebene bis Ende 2014).
Gut 1,4 Mrd. Euro werden aus Einsparungen im Bereich der ÖBB erzielt,
1 Mrd. Euro an Einsparungen soll aus einer ab 2014 wirkenden
Förderreform realisiert werden. Darüber hinaus sollen Länder und
Gemeinden bis 2016 kumuliert gut 2,6 Mrd. Euro (gut 15% der gesamten
Einsparungen) einsparen, die Sozialversicherungsträger
(Gesundheitsbereich) knapp 1,4 Mrd. Euro (8% der Einsparungen).
Während die Maßnahmen im Pensionsbereich und die damit verbundenen
Einsparungen ebenso wie jene für die ÖBB insgesamt sehr konkret
spezifiziert sind, sind die angestrebten Einsparungsziele im Bereich
der Förderungen so wie jene für Länder und Gemeinden sowie
Sozialversicherungsträger noch nicht mit konkreten Maßnahmen
unterlegt. Erneut wurde - wie bereits im Konsolidierungspaket I - die
Möglichkeit vergeben, den Anteil der Länder an den
konsolidierungsbedingten Steuererhöhungen an die Verpflichtung zur
Mitwirkung an Strukturreformen sowie an konkrete Maßnahmen und
Umsetzungsschritte zu koppeln. Grundsätzlich wäre die Einbettung der
verschiedenen Strukturreformen, die großteils Bereiche mit
gemeinsamer Zuständigkeit von Bund und Ländern betreffen
(Förderungen, Verwaltung, Gesundheit), in eine Föderalismusreform
sinnvoll gewesen.
Die vorgesehenen Einnahmenerhöhungen bestehen zum weit
überwiegenden Teil aus der Anhebung bestehender oder der Einführung
neuer Steuern. Hinzu kommen weitere einnahmenseitige Maßnahmen, zum
größten Teil die Anhebung verschiedener
(Sozialversicherungs-)Beiträge. Bezüglich der Struktur der
einnahmenseitigen Maßnahmen fällt Folgendes auf:
- Auf eine weitere Ökologisierung des Abgabensystems, ausgehend von
den Umweltsteuererhöhungen des Konsolidierungspaketes I (z. B.
Mineralölsteuererhöhung, Einführung der Flugticketabgabe), wurde de
facto verzichtet.
- Zudem hätte die Option des Abbaus von Steuerbegünstigungen
(insbesondere in der Umsatz- und Einkommensteuer) noch intensiver
genutzt werden können.
- Auch wenn sie vorwiegend die vergleichsweise wenig steuerreagiblen
höheren Einkommensbereiche betreffen, erhöht die Anhebung von
Sozialversicherungsbeiträgen die in Österreich ohnehin sehr hohe
Abgabenlast auf Arbeitseinkommen weiter.
- Mit wenigen Ausnahmen gelten die Steuererhöhungen unbefristet,
ohne dass sich die Regierung etwa verpflichtet hätte, die
zusätzlichen Einnahmen mittelfristig zur Senkung verzerrender Abgaben
(vor allem der hohen arbeitsbezogenen Abgaben) und damit für eine
Abgabenstrukturreform zu verwenden.
- Schließlich fehlt die Einbettung der steuerlichen
Konsolidierungsmaßnahmen in eine begleitende Abgabenstrukturreform,
die relativ wachstumsverträgliche Steuern (gegebenenfalls mit
positiven Lenkungseffekten) stärken (vor allem Grundsteuer,
Erbschafts- und Schenkungssteuer, Umweltsteuern) und im Gegenzug die
wachstums- und beschäftigungsfeindlichen hohen Abgaben auf die Arbeit
senken würde.
Begleitend zum Konsolidierungspaket II wurde die Fortführung bzw.
Aufstockung der Offensivmaßnahmen in den Bereichen
Nachmittagsbetreuung sowie Schulen und Unterricht, Hochschulen,
Forschungsförderung und thermische Sanierung beschlossen. Das
Offensivprogramm erreicht kumuliert zwischen 2012 und 2016 knapp 6,2
Mrd. Euro. Dennoch nehmen gemäß aktuellem Bundesfinanzrahmen die
Ausgaben des Bundes für Bildung, Forschung, Kunst und Kultur zwischen
2013 und 2016 im Jahresdurchschnitt um nur 0,3% zu. Ein weiterer
Ausbau der Zukunftsausgaben ist daher zu forcieren.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem WIFO-Monatsbericht
5/2012 (http://www.wifo.ac.at/wwa/pubid/44376).
Rückfragehinweis:
Rückfragen bitte zwischen 9 und 13 Uhr, an Dr. Margit Schratzenstaller, Tel. (1) +43 664 225 66 30, Margit.Schratzenstaller@wifo.ac.at.
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