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Auszeit nach Geburt: SAP will Väter doch nicht wochenlang freistellen

Veröffentlicht am 29.03.2024, 13:29
Aktualisiert 29.03.2024, 13:30
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Das Software-Unternehmen SAP (ETR:SAPG) wird die für dieses Jahr versprochene mehrwöchige Freistellung von Vätern nach der Geburt eines Kindes nicht einführen. Das teilte ein Sprecher des Konzerns der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. "Nein, wir planen keine Umsetzung mehr", erklärte er dazu. Als Unternehmen mit Mitarbeitern in 80 Ländern lasse "sich leider keine gleichberechtigte globale Lösung bei SAP abbilden", hieß es zur Begründung.

Europas größter Software-Konzern hatte im September des vergangenen Jahres angekündigt, Väter oder Partnerinnen von Müttern nach der Geburt eines Kindes sechs Wochen lang bezahlt freistellen zu wollen. Die Freistellung solle 2024 beginnen, hieß es zunächst. Anfang des Jahres ruderte SAP dann überraschend zurück und verwies dabei auf die Bundesregierung, die gesetzliche Pläne für eine Partnerauszeit noch nicht umgesetzt habe. Der Konzern wolle daher die eigenen Pläne "überprüfen", erklärte ein Sprecher im Januar. Nun sind sie komplett vom Tisch.

Die gesetzlichen Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer bezahlten Auszeit nach der Geburt eines Kindes für den Elternteil, der keinen Mutterschutz genießt, kommen nur schleppend voran. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) kündigte schon mehrfach an, diese sogenannte "Familienstartzeit" einführen zu wollen - und damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP umzusetzen. Dort heißt es zu dem Projekt, das auch als "Väterauszeit" bekannt wurde: "Wir werden eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einführen." Damit solle vor allem Vätern, die es zumeist betrifft, Zeit gegeben werden, sich um die Mutter zu kümmern und sie bei der Regeneration zu unterstützen. Bislang müssen Väter, die sich nach der Geburt eines Kindes bezahlt freinehmen wollen, entweder Urlaub nehmen, oder in Elternzeit gehen und sich Elterngeld auszahlen lassen.

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Anfang des Jahres hieß es aus dem Familienministerium, dass der Referentenentwurf zur Väterauszeit noch innerhalb der Bundesregierung beraten werde. Auf Anfrage wiederholte das Ministerium Ende März diesen Stand der Dinge.

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