KARLSRUHE (dpa-AFX) - Bankkunden haben nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) künftig einen Anspruch darauf, von Anlageberatern auf versteckte Provisionen zugunsten der Bank hingewiesen zu werden. Die BGH-Richter folgten zwar der Revision der beklagten Bank und hoben ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom Februar 2012 auf, das dem Kläger einen Schadenersatzanspruch gegen die Bank gab. In der jetzt bekannt gewordenen Entscheidung werden Banken aber ab dem 1. August dazu verpflichtet, solche Provisionen in der Anlageberatung transparent zu machen.ha