😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Berger zieht gegen Wiesbadener Cum-Ex-Urteil vor Bundesgerichtshof

Veröffentlicht am 02.06.2023, 06:06
Aktualisiert 02.06.2023, 06:15
© Reuters.

FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Cum-Ex-Architekt Hanno Berger zieht nach seiner Verurteilung zu mehr als acht Jahren Haft vor den Bundesgerichtshof. Man habe nach dem Urteil des Landgerichts Wiesbaden noch am selben Tag Revision eingelegt, teilte sein Anwalt Jürgen Graf der Deutschen Presse-Agentur mit. Graf, der früher selbst BGH-Richter und dort zuletzt stellvertretender Vorsitzender des 1. Strafsenats war, vertritt Berger auch bei der Revision gegen das Cum-Ex-Urteil des Landgerichts Bonn vom Dezember beim BGH in Karlsruhe. Graf gilt als Spezialist für Revisionen.

Berger war am Dienstag in Wiesbaden im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal zu einer Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen verurteilt worden. Zudem sollen aus Bergers Vermögen Taterträge von knapp 1,1 Millionen Euro eingezogen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte Berger vorgeworfen, von 2006 bis 2008 bei Aktiendeals mitgewirkt zu haben, die zu unberechtigten Steuerrückerstattungen von 113 Millionen Euro führten.

Das Landgericht Bonn verhängte eine Haftstrafe von acht Jahren gegen Berger. Damals ging es laut Gericht um einen Steuerschaden von 276 Millionen Euro. Die beiden Urteile können nachträglich zu einer Gesamtstrafe verrechnet werden. Dann drohen Berger bis zu 15 Jahre Gefängnis. Dazu müssen die Urteile aber rechtskräftig sein.

Berger gilt als Architekt und treibende Kraft der Cum-Ex-Deals, mit denen Banken und Investoren den Staat geschätzt um mindestens zehn Milliarden Euro prellten. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende des Verwirrspiels erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Lange war unklar, ob Cum-Ex-Geschäfte illegal waren. 2021 wertete sie der BGH dann als Steuerhinterziehung.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.