KARLSRUHE (dpa-AFX) - Erfolg für Verbraucherschützer im Kampf gegen Internetbetrug: Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz durfte eine Bank dazu auffordern, das Konto eines Inkassounternehmens zu sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden.
Den Verbraucherschützern lag die Beschwerde eines Internetnutzers vor, der in eine sogenannte Abofalle getappt war. Nachdem das Inkassounternehmen daraufhin den Betroffenen mehrmals abgemahnt hatte, forderte die Verbraucherzentrale die Bank zur Sperrung des Kontos auf.
Die BGH-Richter billigten dies zwar. Gleichzeitig stellten sie jedoch fest, dass ein derartiges Vorgehen nur im Ausnahmefall zulässig ist.