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BGH prüft: Wie viel Journalismus darf in einem Stadtportal stecken?

Veröffentlicht am 12.05.2022, 05:50
Aktualisiert 12.05.2022, 06:00
© Reuters.
BVB
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KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Frage, ob ein kommunales Internetportal in voller Breite über das Leben in der Stadt berichten darf, beschäftigt am Donnerstag (8.30 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH). Das Dortmunder Medienhaus Lensing ("Ruhr Nachrichten") hat die Stadt Dortmund verklagt. Denn die Seite "dortmund.de" beschränkte sich nicht auf amtliche Mitteilungen. Im Jahr 2017, als der Streit begann, berichtete die Stadt etwa auch über den Fußballverein Borussia Dortmund (F:BVB) und porträtierte oder interviewte Bürgerinnen und Bürger.

Nach Ansicht des Verlags macht die Stadt damit unzulässigerweise der Presse Konkurrenz. Der BGH hatte 2018 schon einmal ein kostenloses "Stadtblatt" im baden-württembergischen Crailsheim beanstandet. Die Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde sei Aufgabe der lokalen Presse und nicht des Staats, hieß es damals.

Im Dortmunder Streit hatte das Oberlandesgericht Hamm zuletzt trotzdem der Stadt Recht gegeben: Verschiedene Beiträge seien zwar problematisch - sie würden aber in der Fülle abrufbarer Informationen untergehen. Dagegen hat der Verlag Revision in Karlsruhe eingelegt. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen. (Az.

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