😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

BGH: Reiseportal muss Echtheit von Hotel-Bewertungen überprüfen

Veröffentlicht am 02.09.2022, 13:58
Aktualisiert 02.09.2022, 14:00
© Reuters.

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Ein Hotel, das die Echtheit von negativen Kundenmeinungen auf einem Bewertungsportal anzweifelt, muss nicht näher begründen, warum der- oder diejenige kein Gast gewesen sein soll. Grundsätzlich reiche die Behauptung, dass es keinen Kontakt gegeben habe, heißt es in einem noch unveröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. August. Das Portal sei verpflichtet, dem nachzugehen und die Bewertung zu überprüfen. Tut der Betreiber dies nicht, hat das Hotel nach der Karlsruher Entscheidung Anspruch auf Löschung der fraglichen Bewertung. (Az. VI ZR 1244/20)

Zuerst hatte das Fachportal "Legal Tribune Online" über das Urteil berichtet, das eine beteiligte Anwaltskanzlei ins Internet gestellt hatte. Ein BGH-Sprecher bestätigte am Freitag die Echtheit.

Geklagt hatte ein Ferien- und Freizeitpark an der Ostsee mit rund 4000 Betten, der auf einem großen Portal mehrere schlechte Bewertungen bekommen hatte. Die Nutzer hatten nur einen Vor- oder Spitznamen und einmal Initialen angegeben. Der Park hatte das Portal aufgefordert, die Bewertungen zu entfernen - im Buchungssystem lasse sich anhand der Angaben nicht eindeutig nachweisen, dass die Personen im fraglichen Zeitraum tatsächlich Gäste gewesen seien. Das Portal hatte das verweigert und darauf verwiesen, dass die Rezensenten recht detaillierte Bewertungen geschrieben hätten, zum Teil auch mit Fotos.

Das Kölner Landgericht hatte die Klage des Ferienparks abgewiesen und das unter anderem damit begründet, dass in einem Kommentar die konkrete Bezeichnung eines Apartmentkomplexes auftauche und in einem anderen stehe, dass in einem bestimmten Zimmer Flecken auf den Polstermöbeln gewesen seien. Das spreche für die Echtheit.

Das Oberlandesgericht Köln war dagegen der Ansicht, dass das Portal die Verfasser trotzdem hätte kontaktieren müssen, um zu klären, ob sie wirklich selbst dort in Urlaub waren. Auch die Löschung einer inhaltlich plausiblen Fake-Bewertung müsse möglich sein. Es sei zwar unwahrscheinlich, aber denkbar, dass zum Beispiel ein Konkurrent die täuschend echt aussehenden negativen Bewertungen verfasst habe. Die Fotos ließen keine Rückschlüsse darauf zu, wer sie gemacht habe.

Dieses Urteil bestätigte der BGH nun. Eine nähere Begründung, warum ein Verfasser nicht Gast gewesen sein soll, müsse ein Hotel nur liefern, wenn sich dessen Identität "ohne Weiteres aus der Bewertung ergibt", schreiben die obersten Zivilrichterinnen und -richter. Angaben, die lediglich für einen Gästekontakt sprächen, reichten nicht aus. Denn das Hotel könne diese "regelmäßig nicht überprüfen".

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.