😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

BGH urteilt im Oktober zu Klage von Schlecker-Insolvenzverwalter

Veröffentlicht am 05.07.2022, 15:58
Aktualisiert 05.07.2022, 16:00
© Reuters.

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Mehr als zehn Jahre nach der Pleite der Drogeriemarktkette Schlecker ist kein baldiges Ende des Insolvenzverfahrens in Sicht. In einem dafür zentralen Gerichtsprozess tendiert der Bundesgerichtshof (BGH) dazu, alles noch einmal am Oberlandesgericht Frankfurt verhandeln zu lassen, wie sich in der Karlsruher Verhandlung am Dienstag abzeichnete.

Für Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz wäre das gut. Er versucht, mit Schadenersatz-Klagen gegen einstige Lieferanten mehr Geld für die Gläubiger zu erstreiten. Dabei geht es um festgestellte Kartellverstöße - Schlecker habe deshalb im Einkauf überhöhte Preise zahlen müssen. Am BGH ist das größte Verfahren anhängig. Hier fordert Geiwitz rund 212 Millionen Euro von Drogerieartikel-Herstellern, bislang erfolglos. Das Urteil soll am 25. Oktober verkündet werden.

Schlecker hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Viele Tausende Mitarbeiterinnen - es waren vor allem Frauen - verloren ihre Arbeit. Erstrittenes Geld könnte in erster Linie ihnen, der Bundesagentur für Arbeit und den Sozialkassen zugutekommen. (Az.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.