KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) will an diesem Mittwoch darüber entscheiden, ob sogenannte Effektenklauseln in Rechtsschutzversicherungen wirksam sind. Dabei geht es darum, ob diese Klauseln, wonach Klagen wegen Aktienkäufen nicht versichert sind, klar genug gefasst sind. Ein Urteil soll noch am Mittwoch verkündet werden. Es wird neben zahlreichen Anlegern auch Lehman-Geschädigte betreffen (Az.: IV ZR 84/12).
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) gegen zwei Rechtschutzversicherungen. Diese übernehmen in ihren Versicherungsbedingungen keinen Deckungsschutz für Klagen im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von 'Effekten', also Aktien oder Anleihen. Der Ausschluss galt demzufolge auch für andere Kapitalanlagen wie etwa Immobilienfonds. Diese Klauseln seien für Verbraucher nicht verständlich, argumentierten die Verbraucherschützer.
Zahlreiche Anleger, deren Lehman-Zertifikate im Zuge der Pleite der US-Bank Lehman Brothers wertlos geworden waren, hätten mit Hinweis auf diese Klauseln keinen Rechtsschutz bekommen, teilte der BGH mit. Wie viele das genau sind, ist jedoch nicht bekannt. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat keine Zahlen. In den meisten Fällen könne jedoch nicht mehr wegen der wertlosen Lehman-Zertifikate geklagt werden, gab Markus Feck von der Verbraucherzentrale NRW zu bedenken. Denn inzwischen sei zu viel Zeit vergangen und mögliche Schadenersatzansprüche daher verjährt. Nur in Ausnahmefällen würden Lehman-Geschädigte daher noch von dem Urteil profitieren./din/DP/stk
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) gegen zwei Rechtschutzversicherungen. Diese übernehmen in ihren Versicherungsbedingungen keinen Deckungsschutz für Klagen im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von 'Effekten', also Aktien oder Anleihen. Der Ausschluss galt demzufolge auch für andere Kapitalanlagen wie etwa Immobilienfonds. Diese Klauseln seien für Verbraucher nicht verständlich, argumentierten die Verbraucherschützer.
Zahlreiche Anleger, deren Lehman-Zertifikate im Zuge der Pleite der US-Bank Lehman Brothers wertlos geworden waren, hätten mit Hinweis auf diese Klauseln keinen Rechtsschutz bekommen, teilte der BGH mit. Wie viele das genau sind, ist jedoch nicht bekannt. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat keine Zahlen. In den meisten Fällen könne jedoch nicht mehr wegen der wertlosen Lehman-Zertifikate geklagt werden, gab Markus Feck von der Verbraucherzentrale NRW zu bedenken. Denn inzwischen sei zu viel Zeit vergangen und mögliche Schadenersatzansprüche daher verjährt. Nur in Ausnahmefällen würden Lehman-Geschädigte daher noch von dem Urteil profitieren./din/DP/stk